Der AWB
AWB-Gebiet

Verwerten &
Entsorgen

Müllkraftwerk

Service

Links

Kontakt

Impressum

AWB-Zeitung/
Download
 
 
Der AWB
 

Der AWB

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) wurde zum 01. Januar 1995 als Eigenbetrieb des Landkreises Neu-Ulm gegründet, um sämtliche Aufgaben der Abfallwirtschaft für den Landkreis Neu-Ulm wahrzunehmen.

Der AWB ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig- und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes ist es, die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung der im Landkreis Neu-Ulm anfallenden Abfälle sicherzustellen. Hierzu nimmt der AWB alle Aufgaben wahr, die dem Landkreis Neu-Ulm aufgrund der Abfallgesetze obliegen. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Unterhaltung und der Betrieb des Müllkraftwerks Weißenhorn
  • Die Nachsorge der stillgelegten Deponie in Weißenhorn und Pfuhl
  • Die sonstigen dem Betriebszweck dienenden Hilfs- und Nebengeschäfte, u.a. Erfassung und Vermarktung von Altpapier, Altmetall, Elektronikschrott, Batterien, Problemmüll.

 

 

 

 

 

Besonderheit im Landkreis Neu-Ulm

Eine Besonderheit in der Abfallwirtschaft des Landkreises Neu-Ulm ist die Übertragung von Aufgaben der Abfallwirtschaft auf die kreisangehörigen Gemeinden. Dadurch ist im Landkreis Neu-Ulm die Zuständigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft zweigeteilt.
Die Gemeinden sind u.a. für die Erfassung und Beförderung von Haus- und Sperrmüll sowie die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe oder die Erfassung und Kompostierung von pflanzlichen Abfällen zuständig.
Der AWB hat die Aufgabe, Abfälle zur Beseitigung (Haus- und Sperrmüll) aus privaten Haushaltungen und dem Gewerbe, ordnungsgemäß über seine Entsorgungsanlage zu beseitigen. Außerdem ist er für die Verwertung der Wertstoffe zuständig.

Zur Erfüllung der genannten Aufgaben betreibt der AWB in Abstimmung mit den 17 kreisangehörigen Gemeinden eine gezielte und effektive Öffentlichkeitsarbeit.