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Der AWB
Der Abfallwirtschaftsbetrieb
des Landkreises Neu-Ulm (AWB) wurde zum
01. Januar 1995 als Eigenbetrieb des Landkreises
Neu-Ulm gegründet, um sämtliche
Aufgaben der Abfallwirtschaft für den
Landkreis Neu-Ulm wahrzunehmen.
Der AWB ist ein organisatorisch,
verwaltungsmäßig- und finanzwirtschaftlich
gesondertes Unternehmen des Landkreises
ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes
ist es, die Vermeidung, Verwertung und sonstige
Entsorgung der im Landkreis Neu-Ulm anfallenden
Abfälle sicherzustellen. Hierzu nimmt
der AWB alle Aufgaben wahr, die dem Landkreis
Neu-Ulm aufgrund der Abfallgesetze obliegen.
Dazu zählen insbesondere:
- Die Unterhaltung und der Betrieb des
Müllkraftwerks Weißenhorn
- Die Nachsorge der stillgelegten Deponie
in Weißenhorn und Pfuhl
- Die sonstigen dem Betriebszweck dienenden
Hilfs- und Nebengeschäfte, u.a. Erfassung
und Vermarktung von Altpapier, Altmetall,
Elektronikschrott, Batterien, Problemmüll.
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Eine Besonderheit
in der Abfallwirtschaft des Landkreises
Neu-Ulm ist die Übertragung von Aufgaben
der Abfallwirtschaft auf die kreisangehörigen
Gemeinden. Dadurch ist im Landkreis Neu-Ulm
die Zuständigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft
zweigeteilt.
Die Gemeinden sind u.a. für die Erfassung
und Beförderung von Haus- und Sperrmüll
sowie die Errichtung und den Betrieb der
Wertstoffhöfe oder die Erfassung und
Kompostierung von pflanzlichen Abfällen
zuständig.
Der AWB hat die Aufgabe, Abfälle zur
Beseitigung (Haus- und Sperrmüll) aus
privaten Haushaltungen und dem Gewerbe,
ordnungsgemäß über seine
Entsorgungsanlage zu beseitigen. Außerdem
ist er für die Verwertung der Wertstoffe
zuständig.
Zur Erfüllung
der genannten Aufgaben betreibt der AWB
in Abstimmung mit den 17 kreisangehörigen
Gemeinden eine gezielte und effektive Öffentlichkeitsarbeit.
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