| Der originäre
Zuständigkeitsbereich des AWB für
die Abfallbeseitigung umfasst den Landkreis
Neu-Ulm mit seinen 17 kreisangehörigen
Gemeinden. In diesem Gebiet mit 165.220
Einwohnern (Stand 30.06.2010) ist der AWB
für die Sicherstellung der Abfallentsorgung
zuständig.
Der Einzugsbereich
der Abfallentsorgung durch das Müllkraftwerk
Weißenhorn umfasst derzeit den Landkreis
Neu-Ulm, den Landkreis Unterallgäu
und die Stadt Kaufbeuren. Außerdem
entsorgt der AWB im MKW Weißenhorn
anteilig auch kommunale Abfälle aus
dem Landkreis Ravensburg. Abfälle zur
energetischen Verwertung bezieht der AWB
aus dem gesamten süddeutschen Raum.
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