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Wir über uns
Seit 1972 liegt die
Entsorgungspflicht für Abfälle
beim Landkreis Neu-Ulm. Vorher waren die
Gemeinden eigenverantwortlich für die
Abfallentsorgung zuständig. Und auch
heute noch werden einzelne Aufgaben dezentral
von den 17 kreisangehörigen Gemeinden
erledigt: z.B. die Erfassung von Hausmüll
und hausmüllähnlichem Gewerbemüll.
Der Landkreis Neu-Ulm, mit 165.808
Einwohnern (Stand: 30.06.2011)
eines der am dichtesten besiedelten Gebiete
in Bayern, ist für die verbleibenden
Aufgaben zuständig. Dafür wurde
der "AWB-Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm"
mit Sitz in Weißenhorn eingesetzt
und mit der Erstellung und Umsetzung eines
Abfallwirtschaftskonzeptes betraut - der
AWB wurde am 01.01.1995 gegründet.
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