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Bauschutt |
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Bauschutt richtig
entsorgen
Der Begriff Bau-Reststoffe
umfasst alle Stoffe, die bei Sanierungs-,
Abbruch-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen
anfallen, dazu gehören z. B. Straßenaufbruch,
Erdaushub, Bauschutt und Baustellenabfälle.
Bereits bei der Planung
können Sie durch eine entsprechende
Auswahl der Baustoffe und die genaue Vorplanung
der einzelnen Maßnahmen den Anfall
von Bau-Reststoffen vermeiden. Verwenden
Sie deshalb soweit wie möglich Mehrwegsysteme
und schadstoffarme Produkte. Lagern Sie
temperatur- und feuchtigkeitsempfindliche
Baustoffe entsprechend den Vorgaben. Und:
Kaufen Sie Baustoffe bedarfsgerecht!
Voraussetzung für
eine spätere Verwertung der Bau-Reststoffe
ist eine klare, möglichst sortenreine
Trennung der Abfälle bereits an der
Baustelle. Achten Sie deshalb schon bei
der Planung der Baumaßnahme darauf,
dass Sie über ausreichend Sammelbehältnisse
verfügen.
An der Baustelle sollten mindestens folgende
Abfälle sortenrein erfasst und einer
Verwertung zugeführt werden:
Metallschrott
Kartonagen und Papiere
unbehandeltes Holz
Kunststoff-Folien und -eimer
unbelasteter Erdaushub
unbelasteter Bauschutt
Die Entsorgung
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| Bauschutt
u.a.
Beton, Ziegelsteine, Dachziegel, Natursteine.
Sortenrein anfallende Bau-Reststoffe, wie
z.B. Tondachziegel oder Betonbruch eignen
sich hervorragend zur Aufbereitung und weiteren
Verwendung als Baustoff.
Erfassen sie diese Abfälle deshalb
sorgfältig getrennt.
Verwertbaren Bauschutt können Sie über
uns bekannte Recyclingfirmen entsorgen,
die wir Ihnen auf Anfrage teilen gerne mitteilen.
u. a.
Sanitärkeramik Fliesen
Putzreste
Glasbausteine Flachglasscherben
- Firma Knittel
GmbH Städtereinigung, Vöhringen,
Tel. 07306/9616-0
- Firma Russ
GmbH Containerservice, Neu-Ulm,
Tel. 0731-97950-0
Grundsätzlich besteht in allen Gemeinden
die Möglichkeit, Kleinmengen an den
örtlichen Recyclinghöfen zu entsorgen.
Bitte setzen Sie sich vor der Anlieferung
mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung.
Belasteter Bauschutt,
z. B. nach einem Ölschaden, bedarf
einer besonderen Entsorgung. Die Art der
Entsorgung kann nur im Einzelfall in Abhängigkeit
von der Belastung festgestellt werden. Bitte
setzen Sie sich hierzu mit dem Landratsamt
Neu-Ulm, Fachbereich 42 oder dem Abfallwirtschaftsbetrieb
in Verbindung.
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Erdaushub
Unbelasteter Erdaushub sollte auf dem eigenen
Grundstück wiederverwendet werden.
Soweit Sie keine Verwendung für den
Aushub haben, können Sie bei Ihrer
Gemeindeverwaltung nachfragen, ob dort Baumaßnahmen
anstehen, bei denen Erdaushub benötigt
wird. Des Weiteren können Sie sich
auch an örtliche Baufirmen oder Kiesabbauunternehmen
wenden.
Über die Entsorgung von schadstoffbelastetem
Erdreich, z. B. nach einem Ölunfall,
kann ebenfalls nur im Einzelfall entschieden
werden. Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit
dem Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 42
oder dem Abfallwirtschaftsbetrieb.
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| Bitte
beachten!
Unbehandeltes
Altholz kann oftmals über die gemeindlichen
Recyclinghöfe oder gewerbliche Holzverwerter
entsorgt werden. Behandeltes Altholz ist
grundsätzlich über das Müllkraftwerk
Weißenhorn oder in zugelassenen Anlagen
zu entsorgen. Bei Rückfragen steht
Ihnen das Landratsamt Neu-Ulm, Sachgebiet
41 oder der Abfallwirtschaftsbetrieb gerne
zur Verfügung.
Fordern Sie hierzu
das Merkblatt "Informationen zum Thema
Asbest" beim Abfallwirtschaftsbetrieb
an und beachten Sie dringend die dortigen
Auflagen zur Entsorgung von Asbest.
Glas- und Steinwolle
dürfen nicht zusammen mit Bauschutt
entsorgt werden. Diese Mineralfaserabfälle
verpacken Sie bitte in Kunststoffsäcke
und bringen sie zu den unten aufgeführten
Entsorgungsunternehmen. Die Gebühr
kann von Entsorger zu Entsorger schwanken.
- Fa. Knittel, Adalbert-Stifterstraße
28, 89269 Vöhringen
Tel. 07306 / 96 16-0
- Fa. Götz,, Zeppelinstraße
32, 89231 Neu-Ulm,
Tel. 0731 / 97 88 70
- Fa. Russ, Otto-Hahn-Straße
26, 89231 Neu-Ulm
Tel. 0731-97 95 00
Bei der Entsorgung
von Verpackungen wie Papiersäcken,
Farbeimern, Folien u. ä. sollten Sie
die Verpackungen möglichst sauber halten
und nach dem Gebrauch an Ihren Lieferanten
oder Baustoffhändler zurückgeben.
Diese sind verpflichtet, die Verpackungen
aus dem Baubereich zurückzunehmen und
einer Verwertung zuzuführen.
Verpackungsmaterial mit dem "Grünen
Punkt" können Sie auch über
Ihren Recyclinghof oder über den Gelben
Sack entsorgen.
Vermischte Abfälle
zur Beseitigung, z. B. Bodenbeläge,
Heraklith, Kehricht, Kunststoffverschnitte,
ausgehärtete Farben, Lacke und Klebemittel,
sind über das Müllkraftwerk Weißenhorn
zu entsorgen.
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