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Bauschutt
 
 

Bauschutt richtig entsorgen

Der Begriff Bau-Reststoffe umfasst alle Stoffe, die bei Sanierungs-, Abbruch-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen anfallen, dazu gehören z. B. Straßenaufbruch, Erdaushub, Bauschutt und Baustellenabfälle.

Wie können Sie den Anfall von Bau-Reststoffen vermeiden oder verringern?

Bereits bei der Planung können Sie durch eine entsprechende Auswahl der Baustoffe und die genaue Vorplanung der einzelnen Maßnahmen den Anfall von Bau-Reststoffen vermeiden. Verwenden Sie deshalb soweit wie möglich Mehrwegsysteme und schadstoffarme Produkte. Lagern Sie temperatur- und feuchtigkeitsempfindliche Baustoffe entsprechend den Vorgaben. Und: Kaufen Sie Baustoffe bedarfsgerecht!

Voraussetzung für eine spätere Verwertung der Bau-Reststoffe ist eine klare, möglichst sortenreine Trennung der Abfälle bereits an der Baustelle. Achten Sie deshalb schon bei der Planung der Baumaßnahme darauf, dass Sie über ausreichend Sammelbehältnisse verfügen.
An der Baustelle sollten mindestens folgende Abfälle sortenrein erfasst und einer Verwertung zugeführt werden:

• Metallschrott
• Kartonagen und Papiere
• unbehandeltes Holz
• Kunststoff-Folien und -eimer
• unbelasteter Erdaushub
• unbelasteter Bauschutt


Die Entsorgung

 

 

 

Bauschutt

• Verwertbarer Bauschutt:
u.a. Beton, Ziegelsteine, Dachziegel, Natursteine.

Sortenrein anfallende Bau-Reststoffe, wie z.B. Tondachziegel oder Betonbruch eignen sich hervorragend zur Aufbereitung und weiteren Verwendung als Baustoff.
Erfassen sie diese Abfälle deshalb sorgfältig getrennt.
Verwertbaren Bauschutt können Sie über uns bekannte Recyclingfirmen entsorgen, die wir Ihnen auf Anfrage teilen gerne mitteilen.


• Für den Erzeuger/Besitzer nicht verwertbarer Bauschutt:
u. a. Sanitärkeramik • Fliesen • Putzreste
Glasbausteine • Flachglasscherben

Entsorgung über die folgenden Annahmestellen:

- Firma Knittel GmbH Städtereinigung, Vöhringen,
Tel. 07306/9616-0

- Firma Russ GmbH Containerservice, Neu-Ulm,
Tel. 0731-97950-0


Grundsätzlich besteht in allen Gemeinden die Möglichkeit, Kleinmengen an den örtlichen Recyclinghöfen zu entsorgen. Bitte setzen Sie sich vor der Anlieferung mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung.


• Schadstoffbelasteter Bauschutt:
Belasteter Bauschutt, z. B. nach einem Ölschaden, bedarf einer besonderen Entsorgung. Die Art der Entsorgung kann nur im Einzelfall in Abhängigkeit von der Belastung festgestellt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Landratsamt
Neu-Ulm, Fachbereich 42 oder dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Verbindung.

 

Erdaushub

• Unbelastet:
Unbelasteter Erdaushub sollte auf dem eigenen Grundstück wiederverwendet werden. Soweit Sie keine Verwendung für den Aushub haben, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nachfragen, ob dort Baumaßnahmen anstehen, bei denen Erdaushub benötigt wird. Des Weiteren können Sie sich auch an örtliche Baufirmen oder Kiesabbauunternehmen wenden.

Schadstoffbelastet:
Über die Entsorgung von schadstoffbelastetem Erdreich, z. B. nach einem Ölunfall, kann ebenfalls nur im Einzelfall entschieden werden. Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit dem Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 42 oder dem Abfallwirtschaftsbetrieb.

 

Bitte beachten!
Die nachfolgenden Materialien müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden.

Altholz:
Unbehandeltes Altholz kann oftmals über die gemeindlichen Recyclinghöfe oder gewerbliche Holzverwerter entsorgt werden. Behandeltes Altholz ist grundsätzlich über das Müllkraftwerk Weißenhorn oder in zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Bei Rückfragen steht Ihnen das Landratsamt Neu-Ulm, Sachgebiet 41 oder der Abfallwirtschaftsbetrieb gerne zur Verfügung.

Asbesthaltige Abbruchmaterialien:
Fordern Sie hierzu das Merkblatt "Informationen zum Thema Asbest" beim Abfallwirtschaftsbetrieb an und beachten Sie dringend die dortigen Auflagen zur Entsorgung von Asbest.

Glas- und Steinwolle:
Glas- und Steinwolle dürfen nicht zusammen mit Bauschutt entsorgt werden. Diese Mineralfaserabfälle verpacken Sie bitte in Kunststoffsäcke und bringen sie zu den unten aufgeführten Entsorgungsunternehmen. Die Gebühr kann von Entsorger zu Entsorger schwanken.

- Fa. Knittel, Adalbert-Stifterstraße 28, 89269 Vöhringen
Tel. 07306 / 96 16-0
- Fa. Götz,, Zeppelinstraße 32, 89231 Neu-Ulm,
Tel. 0731 / 97 88 70
- Fa. Russ, Otto-Hahn-Straße 26, 89231 Neu-Ulm
Tel. 0731-97 95 00

Verpackungen:
Bei der Entsorgung von Verpackungen wie Papiersäcken, Farbeimern, Folien u. ä. sollten Sie die Verpackungen möglichst sauber halten und nach dem Gebrauch an Ihren Lieferanten oder Baustoffhändler zurückgeben. Diese sind verpflichtet, die Verpackungen aus dem Baubereich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Verpackungsmaterial mit dem "Grünen Punkt" können Sie auch über Ihren Recyclinghof oder über den Gelben Sack entsorgen.


Vermischte Abfälle:
Vermischte Abfälle zur Beseitigung, z. B. Bodenbeläge, Heraklith, Kehricht, Kunststoffverschnitte, ausgehärtete Farben, Lacke und Klebemittel, sind über das Müllkraftwerk Weißenhorn zu entsorgen.

 

 


Noch Fragen? Rufen Sie uns an!


Wenden Sie sich bitte an den Abfallberater des Landkreises
Neu-Ulm:

Wolfgang Metzinger
Tel.: 07309/878-229
E-Mail:

wolfgang. metzinger@awb-neu-ulm.de