Bauschuttdeponie
und Eternitgrube
Weißenhorn
Bauschuttdeponie und Eternitgrube Weißenhorn
Betrieb, Stilllegung, Rekulivierung
Im Rahmen einer umfangreichen Kiesausbeute entstand in mehreren Etappen die südlich der Gemeinde Grafertshofen gelegene Kirchhoffgrube. Nach Abschluss der Kiesausbeute stand die Rekultivierung der letztendlich ca. 400 m langen und gut 150 m breiten Grube an. Unter Rekultivierung verstand man seinerzeit lediglich die Verfüllung des Hohlraumes.
Zum Zwecke der Verfüllung der Grube betrieb der Landkreis Neu-Ulm eine Bauschuttdeponie. Nachdem die Verfüllung der Grube bereits Anfang der 90er-Jahre absehbar war, wurde die weitere Entsorgung der Bauschuttabfälle über die Rekultivierungsgrube der Firma Grehl in Hüttisheim-Humlangen ab 01.04.1993 sichergestellt und der Betrieb der Bauschuttdeponie in seiner bisherigen Form zum 31.03.1993 eingestellt.
Mit Bescheid des Landratsamtes Neu-Ulm vom 03.03.1993 wurde die Genehmigung zum Betrieb der Eternitgrube erteilt. Der Deponiebetrieb erfolgte ab 01.04.1993 durch den Landkreis Neu-Ulm, seit 01.01.1995 vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm.
Die Eternitgrube wurde monatlich einmal jeweils am ersten Mittwoch geöffnet. Der Deponiebetrieb erfolgte gemäß den Vorschriften der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) durch entsprechend geschultes Personal. Zur Ablagerung gelangten ausschließlich staubdicht vornehmlich in Big Bags verpackte Asbestzementabfälle. Das Abladen der Big Bags erfolgte mittels Kran bzw. Laderaupe. Die Abfälle wurden lagenweise eingebaut und arbeitstäglich abgedeckt.
Im Betriebszeitraum von März 1993 bis Dezember 2002 wurde ein Gesamtvolumen von 13.060 m³ verfüllt. Diese Menge gliedert sich 5.560 m3 (= 8.340 Mg) Asbestzementabfälle und rund 7.500 m³ Erdmaterial, welches für die arbeitstäglichen Abdeckungen bzw. die temporäre Zwischenabdeckung benötigt wurde.
Im Rahmen der Rekultivierung wurden weitere 5.000 m³ Material verbaut. Das Gesamtvolumen beläuft sich somit auf rund 18.000 m³.
Zusammenfassung
Mit erfolgreichem Abschluss der rund zweijährigen Rekultivierungsarbeiten wurden sowohl die Bescheidsauflagen als auch die vertraglichen Pflichten aus den bestehenden Pachtverträgen erfüllt.
Nach Abschluss der Grundstücksgrenzfeststellungen konnten die in privater Hand befindlichen Grundstücke zurückgegeben werden. Bereits seit Frühjahr 2006 werden die Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt.