Deponien
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Deponien gestern und heute
Am 16. Juli 2009 liefen die Übergangsfristen der europäischen Deponierichtlinie (1999/31/EG) aus. Von diesem Tag an sollten alle in Europa betriebenen Deponien den gemeinsamen Anforderungen genügen oder stillgelegt sein. Deutschland hat dieses Ziel größtenteils schon 2005 erfüllt.
Die 1999 verabschiedete Deponierichtlinie regelt die umweltverträgliche Ablagerung von Abfällen auf Deponien. Sie enthält zum Beispiel Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse. Die Richtlinie regelt die Organisation des Betriebes und stellt Anforderungen an das Personal, an die finanzielle Sicherheit sowie an die Sickerwasser- und Deponiegasfassung. Darüber hinaus regelt sie die erforderlichen Bau- und Überwachungsmaßnahmen bei der Stilllegung und der Nachsorge von Deponien. Der Rat der Europäischen Union hat 2002 mit einer Entscheidung ergänzende Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festgelegt (2003/33/EG). So gibt es zum Beispiel für jede Deponieklasse unterschiedlich hohe Grenzwerte für Schadstoffe.
(Quelle: UmweltBundesamt)