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Pressemitteilungen des AWB

Die wichtigsten Infos zum neuen System der Gebührenkalkulation:

Was bedeutet die Rückübertragung?

11 von 17 Kommunen im Landkreis Neu-Ulm haben sich für die Rückübertragung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB entschieden.


Seit dem 01. Januar 2026 geht die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Städten, Gemeinden und Märkten auf den Abfallwirtschaftsbetrieb über.


Folgende Kommunen übertragen ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB:
Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn.


Folgende Kommunen haben der Übertragung ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben NICHT zugestimmt:

Bellenberg, Elchingen, Nersingen, Neu-Ulm, Senden und Vöhringen.
Hier bleibt alles wie gehabt.

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