
Restmüll
Ab 01.01.2026 gibt es neue Restmülltonnen:
Jeder Grundstückseigentümer erhält neue Restmülltonnen.
Damit die neuen Tonnen rechtzeitig bestellt und verteilt werden können, erhalten alle Grundstückseigentümer im Rahmen der Bedarfsabfrage ein Bestellformular mit Informationen über die angebotenen Abfallbehälter.
Sie haben vom AWB bereits ein Anschreiben zur Bedarfsabfrage und Tonnenbestellung erhalten?
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Dann können Sie Ihre Tonne/n auch online bestellen.
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Sie brauchen zur Online-Bestellung Ihre Kundennummer und Ihr persönliches Kennwort.
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Diese Zugangsdaten finden Sie auf dem Anschreiben des AWB.
Hier geht's zur Online-Bestellung.
Die wichtigsten Infos zur Tonnenbestellung finden Sie hier:
Gebühren Restmülltonne ab 01.01.2026
Die Restmüllgebühr setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr, der Leerungsgebühr und einer optionalen einmaligen Zusatzgebühr.
Jahresgebühr (abhängig von der auf dem Grundstück gemeldeten Personenanzahl):
1 Person 78,96 €
2 Personen 103,44 €
3 Personen 131,76 €
4 Personen 158,76 €
5 Personen 182,40 €
6 Personen 201,84 €
7 Personen 221,16 €
8 Personen 237,36 €jede weitere Person 29,64 €
Leerungsgebühr (Restmülltonne pro Entleerung):
60 Liter 4,12 €*
80 Liter 5,08 €*
120 Liter 7,00 €*
240 Liter 12,74 €*
1.100 Liter 58,09 €*
*12 Pflichtleerungen pro Jahr
Optionale, einmalige Zusatzgebühr:
Behälterschloss 63,72 €
(Diese Zusatzgebühr fällt in den Folgejahren nicht mehr an)
Die Restmüllgebühr setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr, der Leerungsgebühr und einer optionalen einmaligen Zusatzgebühr.
Für Mitglieder einer Behältergemeinschaft fällt eine jährliche Mitnutzungsgebühr an.
Jahresgebühr (abhängig vom Volumen der Restmülltonne):
60 Liter 97,80 €
80 Liter 109,08 €
120 Liter 131,40 €
240 Liter 199,32 €
1.100 Liter 727,56 € (14-tägige Bereitstellung)
1.100 Liter 1.336,20 € (wöchentliche Bereitstellung
Mitnutzungsgebühr bei Behältergemeinschaften
pro Jahr 76,32 €
Leerungsgebühr (Restmülltonne pro Entleerung):
60 Liter 4,12 €*
80 Liter 5,08 €*
120 Liter 7,00 €*
240 Liter 12,74 €*
1.100 Liter 58,09 €*
*12 Pflichtleerungen pro Jahr
Optionale einmalige Zusatzgebühr:
Behälterschloss 63,72 €
(Diese Zusatzgebühr fällt in den Folgejahren nicht mehr an)
Zum Restmüll gehören Abfälle, die NICHT in der Biotonne, in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack, in einem der Wertstoffcontainer oder im Rahmen einer Straßensammlung entsorgt werden können.
Wertlos ist der Restmüll deshalb aber nicht. Im Müllheizkraftwerk Weißenhorn wird der Restmüll aus dem Landkreis Neu-Ulm thermisch verwertet und zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung (Versorgung des Fernwärmenetzes) genutzt.
• Abgetragene Altkleider, Schuhe
• Altmedikamente
• Eingetrocknete Farben, Lacke
• Feinstrumpfhosen, Plüschtiere
• Lumpen, Putzlappen
• Glühbirnen
• Kleintierstreu
• Hundekot (verpackt)
• Glasscherben, kaputtes Geschirr (Kleinmengen)
• Asche und Grillkohle (erkaltet und verpackt)
• Tapetenreste (alt und neu)
• Zigarettenkippen
• Tampons, Binden, Kosmetiktücher, Taschentücher, Kondome
• Mullbinden, Pflaster, Wattestäbchen
• Windeln• Altglas
• Biomüll
• Dosen
• Elektroschrott
• Kartonagen
• Papier
• Problemabfälle• Verpackungen
• Wertstoffe