
Restmüll
Ab 01.01.2026 gibt es neue Restmülltonnen:
Jeder Grundstückseigentümer erhält neue Restmülltonnen.
Damit die neuen Tonnen rechtzeitig bestellt und verteilt werden können, erhalten alle Grundstückseigentümer im Rahmen der Bedarfsabfrage ein Bestellformular mit Informationen über die angebotenen Abfallbehälter.
Sie haben vom AWB bereits ein Anschreiben zur Bedarfsabfrage und Tonnenbestellung erhalten?
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Dann können Sie Ihre Tonne/n auch online bestellen.
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Sie brauchen zur Online-Bestellung Ihre Kundennummer und Ihr persönliches Kennwort.
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Diese Zugangsdaten finden Sie auf dem Anschreiben des AWB.
Hier geht's zur Online-Bestellung:
Gebühren Restmülltonne ab 01.01.2026:
Die Restmüllgebühr setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr, der Leerungsgebühr und einer optionalen einmaligen Zusatzgebühr.
Jahresgebühr (abhängig von der auf dem Grundstück gemeldeten Personenanzahl):
1 Person 34,20 €
2 Personen 47,04 €
3 Personen 59,76 €
4 Personen 72,60 €
5 Personen 85,32 €
6 Personen 98,04 €
7 Personen 110,76 €
8 Personen 115,08 €jede weitere Person 14,40 €
Leerungsgebühr (Restmülltonne pro Entleerung):
60 Liter 5,24 €*
80 Liter 6,49 €*
120 Liter 9,00 €*
240 Liter 16,51 €*
1.100 Liter 75,31 €*
*8 Pflichtleerungen pro Jahr
Optionale, einmalige Zusatzgebühr:
Behälterschloss 63,53 €
(Diese Zusatzgebühr fällt in den Folgejahren nicht mehr an)
Die Restmüllgebühr setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr, der Leerungsgebühr und einer optionalen einmaligen Zusatzgebühr.
Für Mitglieder einer Behältergemeinschaft fällt eine jährliche Mitnutzungsgebühr an.
Jahresgebühr (abhängig vom Volumen der Restmülltonne):
60 Liter 43,68 €
80 Liter 51,36 €
120 Liter 66,72 €
240 Liter 113,16 €
1.100 Liter 458,40 € (14-tägige Bereitstellung)
1.100 Liter 879,36 € (wöchentliche Bereitstellung)
Mitnutzungsgebühr bei Behältergemeinschaften
pro Jahr 36,96 €
Leerungsgebühr (Restmülltonne pro Entleerung):
60 Liter 5,24 €*
80 Liter 6,49 €*
120 Liter 9,00 €*
240 Liter 16,51 €*
1.100 Liter 75,31 €*
*8 Pflichtleerungen pro Jahr, bei wöchentlicher Bereitstellung 16 Pflichtleerungen pro Jahr.
Optionale einmalige Zusatzgebühr:
Behälterschloss 63,53 €
(Diese Zusatzgebühr fällt in den Folgejahren nicht mehr an)
Hinweis:
Im Gebührenrechner sind noch keine aktuellen Zahlen hinterlegt. Diese folgen im laufe der nächsten Tage.
* Bei mehr als 8 Personen fallen für jede weitere Person Euro 14,40 pro Jahr an.
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Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert.
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Für die Biotonne fallen keine weiteren Leerungsgebühren an.
Zum Restmüll gehören Abfälle, die NICHT in der Biotonne, in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack, in einem der Wertstoffcontainer oder im Rahmen einer Straßensammlung entsorgt werden können.
Wertlos ist der Restmüll deshalb aber nicht. Im Müllheizkraftwerk Weißenhorn wird der Restmüll aus dem Landkreis Neu-Ulm thermisch verwertet und zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung (Versorgung des Fernwärmenetzes) genutzt.
• Abgetragene Altkleider, Schuhe
• Altmedikamente
• Eingetrocknete Farben, Lacke
• Feinstrumpfhosen, Plüschtiere
• Lumpen, Putzlappen
• Glühbirnen
• Kleintierstreu
• Hundekot (verpackt)
• Glasscherben, kaputtes Geschirr (Kleinmengen)
• Asche und Grillkohle (erkaltet und verpackt)
• Tapetenreste (alt und neu)
• Zigarettenkippen
• Tampons, Binden, Kosmetiktücher, Taschentücher, Kondome
• Mullbinden, Pflaster, Wattestäbchen
• Windeln• Altglas
• Biomüll
• Dosen
• Elektroschrott
• Kartonagen
• Papier
• Problemabfälle• Verpackungen
• Wertstoffe