
Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den AWB
Sie haben vom AWB bereits ein Anschreiben zur Bedarfsabfrage und Tonnenbestellung erhalten?
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Dann können Sie Ihre Tonne/n auch online bestellen.
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Sie brauchen zur Online-Bestellung Ihre Kundennummer und Ihr persönliches Kennwort.
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Diese Zugangsdaten finden Sie auf dem Anschreiben des AWB.
Hier geht's zur Online-Bestellung:
Hinweis: Das Bürgerportal ist bis zur neuen Bedarfsabfrage nicht erreichbar!
Die wichtigsten Infos zum neuen System der Gebührenkalkulation:
Die wichtigsten Änderungen:
• Die Biotonne kommt
Ab 2026 werden im Zuständigkeitsgebiet des AWB Bioabfälle getrennt gesammelt. Grundlage ist das von der Bundesregierung beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen vorsieht. Diese Vorschrift wird ab dem 01. Januar 2026 durch den AWB umgesetzt.
Für Eigenkompostierer gibt es die Möglichkeit, sich von der Nutzung einer Biotonne befreien zu lassen.
• Neue Restmülltonnen
Jeder Grundstückseigentümer erhält neue Restabfallbehälter.
Damit die neuen Tonnen rechtzeitig bestellt und verteilt werden können, erhalten alle Grundstückseigentümer im Rahmen der Bedarfsabfrage ein Bestellformular mit Informationen über die angebotenen Abfallbehälter.
• Bio- und Restmülltonnen sind mit einem Chip ausgerüstet
Der Chip unterstützt ein verursachergerechtes Gebührensystem. Jeder Chip ist mit einer Tonnennummer codiert. Diese Nummer wird dem jeweiligen Benutzer zugeordnet. Ein im Müllfahrzeug installiertes Lesegerät registriert die Tonnennummer sowie Datum und Uhrzeit der Leerung.
• Behältergemeinschaften können gebildet werden
Sie haben zu wenig Rest- und/oder Biomüll, dass sich eine eigene Tonne nicht rentiert?
Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können auf Antrag widerruflich gemeinsam Abfallbehälter für eine Behältergemeinschaft zugelassen werden.
• Gebührengestaltung
Die personenbezogene Jahresgebühr deckt unter anderem die verschiedenen zeitraumabhängigen Kosten der Abfallwirtschaft ab. Hierrunter fallen die Restmüllsammlung und das Bringsystem, die Problemstoff-, Papier-, Pappe-, Kartonagensammlung und -entsorgung, für die Grünabfallerfassung und -verwertung sowie die Kosten für die Abfallbehälter.
Die Leerungsgebühr der Restmülltonne deckt die mengenabhängigen Kosten der Restmüllentsorgung ab.
Die Jahresgebühr für die Biotonne ist unabhängig von der Anzahl der Leerungen, um lange Standzeiten der Biotonne zu vermeiden (Hygieneaspekt).
• Gebührenerhöhung
Die Gebührenerhöhungen haben keinen ursächlichen Zusammenhang mit der Rückübertragung von Aufgaben auf den Landkreis.
Der Bereich Abfallbeseitigung ist nach dem Kommunalabgabengesetz eine kostenrechnende Einrichtung, d.h. die Kosten sind kostendeckend mit einer Gebühr zu finanzieren. Zu berücksichtigen sind alle Kosten die im Bereich Abfallbeseitigung entstehen. Kostendeckend heißt es darf kein Überschuss oder kein Fehlbetrag entstehen.
Gesetzliche Änderungen sowie allgemeine Preissteigungen führen zu Gebührenerhöhungen für alle Nutzer im Landkreis:
Bereits seit dem Jahr 2024 ist auch die thermische Abfallbehandlung in die Anwendung des Emissionshandelsgesetzes einbezogen. Wegen der sukzessiv steigenden Preise für die Emissionszertifikate erhöhen sich die Kosten für den Betrieb des MHKW Weißenhorn im kommenden Kalkulationszeitraum deutlich.
Ebenso kam es in den vergangenen Jahren zu erheblichen Preissteigerungen in den verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft wie z. B. Rohstoff-, Abfuhr-, Entsorgung-, Betriebs- und Personalkosten.
Was bedeutet die Rückübertragung?
11 von 17 Kommunen im Landkreis Neu-Ulm haben sich für die Rückübertragung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB entschieden.
Ab dem 01. Januar 2026 geht die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Städten, Gemeinden und Märkten auf den Abfallwirtschaftsbetrieb über.
Folgende Kommunen übertragen ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB:
Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn.
Folgende Kommunen haben der Übertragung ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben NICHT zugestimmt:
Bellenberg, Elchingen, Nersingen, Neu-Ulm, Senden und Vöhringen.
Hier bleibt alles wie gehabt.
Der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Neu-Ulm hat beim Landkreis Neu-Ulm am 19.01.2019 beantragt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Kommunen an den Landkreis zu überprüfen.
Dazu sollte das entsprechende Interesse der kreisangehörigen Gemeinden abgefragt werden. Mit Unterstützung der Econum Unternehmensberatung GmbH wurde, in Zusammenarbeit mit den 14 am Projekt teilnehmenden Kommunen, Vertretern der Gemeinden und der Kreistagsfraktionen, ein Konzept zur möglichen Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm entwickelt.
Von den 14 am Projekt beteiligten Kommunen haben sich 11 für eine Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis ausgesprochen. Die Gemeinden Elchingen, Nersingen und die Stadt Senden sowie die 3 von Anfang an nicht am Projekt teilnehmenden Kommunen Neu-Ulm, Vöhringen und Bellenberg wollen die ihnen übertragenen Teilaufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft weiterhin eigenständig durchführen.