
Sperrmüll
Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passt.
Anlieferung von Sperrmüll:
Sperrmüll können Sie am EWW (Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn) gegen Gebühr abgeben.
Was darf abgegeben werden?
Einrichtungsgegenstände aus dem Haushalt, die nicht in die Mülltonne passen wie Möbel, Matratzen und Teppichböden.
Was gehört nicht dazu?
• Metallschrott
• Gegenstände vom Bau wie Türen, Fenster, Bretter, Waschbecken usw.
• Kunststoffwannen oder -möbel
• Problemabfall wie Autobatterien, Leuchtstoffröhren
• Kfz-Teile und -Zubehör, Autositze, Reifen
• Elektrogeräte
• Haus- und Gewerbemüll
Sperrmüllabfuhr auf Bestellung:
Sie können Sperrmüll auch kostenpflichtig abholen lassen. Die Bestellung einer Sperrmüllabfuhr kann über das Bürgerportal, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Hier haben Sie drei Möglichkeiten:
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die normale Sperrmüllabfuhr, hier bekommen Sie ein Sperrmülltermin zugewiesen an dem der Sperrmüll abgeholt wird. Der Sperrmüll muss selbstständig an der Grundstückgrenze bereit gestellt werden.
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der Sperrmüll im Vollservice, hier wird der Sperrmüll bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht.
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und der Expressabfuhr von Sperrmüll, hier wird der Sperrmüll innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Anmeldung abgeholt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Abholtermin besteht nicht. Auch hier muss der Sperrmüll selbstständig an der Bordsteinkante bereit gestellt werden.
Bereitstellung:
Der Sperrmüll ist getrennt nach der Sperrmüllart (Fraktion) bereitzustellen:
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Altholz Kategorie AI - AIII (z. B. Möbelholz wie Schränke, Tische, Stühle etc.)
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Metall (z. B. Fahrräder, etc.)
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Elektrogroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, etc.)
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Restsperrmüll (z. B. Teppiche, Matratze, Polstermöbel, etc.)
Die Menge darf je Fraktion eine haushaltsübliche Menge von 5 m³ nicht überschreiten.
Stehen Mehrmengen bereit, gelten diese als angemeldet und werden in Rechnung gestellt.
Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 80 kg nicht überschreiten und nicht länger als 2 m und breiter als 1,5 m sein.
Der Sperrabfall muss bis spätestens 6:00 Uhr des Abfuhrtages an der Bordsteinkante bereit gestellt werden. Er darf frühstens am Tag vor dem bekanntgegebenen Abfuhrtermin bereitgestellt werden.
Gebühr:
Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf beträgt 184,35 €.
Für weitere Leistungen entstehen folgende Zusatzgebühren:
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Sperrmüll im Vollservice 106,21 € je angebrochene Viertelstunde
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Express-Abfuhr zusätzlich 182,07 € je Inanspruchnahme.
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Bereitstellung von Mehrmengen über die 5 m³ hinaus an Altholz 15,30 € je angefangener m³
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Bereitstellung von Mehrmengen über die 5 m³ hinaus an Restsperrmüll 40,67 € je angefangener m³
Alle Gebühren finden Sie auch in der aktuell geltenden Gebührensatzung.
Das wird bei der Abfuhr NICHT mitgenommen:
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Gartenabfälle: Gartenabfälle können auf den Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen abgegeben werden. Auch über die 2-mal jährlich stattfindende Grüngutsammlung kann Grüngut entsorgt werden.
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Öltanks: Öltanks müssen durch Fachfirmen gereinigt und entsorgt werden.
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Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchabfälle
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Nachtspeicheröfen oder Teile von Nachtspeicheröfen
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Problemabfall wie Farben, Lacke, Autobatterien, Leuchtstoffröhren usw.
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Kfz-Teile und -Zubehör, Autositze, Reifen
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Keine Elektrokleingeräte
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Haus- und Gewerbemüll (Restabfall)
