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Sperrmüll - Matatzen, Stühle, Teppich

Sperrmüll

Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passt.

Anlieferung von Sperrmüll:

Sperrmüll können Sie am EWW (Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn) gegen Gebühr abgeben.
 

Was darf abgegeben werden?
Einrichtungsgegenstände aus dem Haushalt, die nicht in die Mülltonne passen wie Möbel, Matratzen und Teppichböden.

Was gehört nicht dazu?

• Metallschrott

• Gegenstände vom Bau wie Türen, Fenster, Bretter, Waschbecken usw.

• Kunststoffwannen oder -möbel

• Problemabfall wie Autobatterien, Leuchtstoffröhren

• Kfz-Teile und -Zubehör, Autositze, Reifen

• Elektrogeräte

• Haus- und Gewerbemüll

Sperrmüllabfuhr auf Bestellung:

Sie können Sperrmüll auch kostenpflichtig abholen lassen. Die Bestellung einer Sperrmüllabfuhr kann über das Bürgerportal, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 

 

Hier haben Sie drei Möglichkeiten:

  • die normale Sperrmüllabfuhr, hier bekommen Sie ein Sperrmülltermin zugewiesen an dem der Sperrmüll abgeholt wird. Der Sperrmüll muss selbstständig an der Grundstückgrenze bereit gestellt werden.

  • der Sperrmüll im Vollservice, hier wird der Sperrmüll bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht. 

  • und der Expressabfuhr von Sperrmüll, hier wird der Sperrmüll innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Anmeldung abgeholt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Abholtermin besteht nicht. Auch hier muss der Sperrmüll selbstständig an der Bordsteinkante bereit gestellt werden.

Bereitstellung:

Der Sperrmüll ist getrennt nach der Sperrmüllart (Fraktion) bereitzustellen:

  • Altholz Kategorie AI - AIII (z. B. Möbelholz wie Schränke, Tische, Stühle etc.)

  • Metall (z. B. Fahrräder, etc.)

  • Elektrogroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, etc.)

  • Restsperrmüll (z. B. Teppiche, Matratze, Polstermöbel, etc.)

Die Menge darf je Fraktion eine haushaltsübliche Menge von 5 m³ nicht überschreiten.

Stehen Mehrmengen bereit, gelten diese als angemeldet und werden in Rechnung gestellt.

Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 80 kg nicht überschreiten und nicht länger als 2 m und breiter als 1,5 m sein.

Der Sperrabfall muss bis spätestens 6:00 Uhr des Abfuhrtages an der Bordsteinkante bereit gestellt werden. Er darf frühstens am Tag vor dem bekanntgegebenen Abfuhrtermin bereitgestellt werden.  

Gebühr:

Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf beträgt 184,35 €.

Für weitere Leistungen entstehen folgende Zusatzgebühren:

  • Sperrmüll im Vollservice 106,21 € je angebrochene Viertelstunde 

  • Express-Abfuhr zusätzlich 182,07 € je Inanspruchnahme.

  • Bereitstellung von Mehrmengen über die 5 m³ hinaus an Altholz 15,30 € je angefangener m³

  • Bereitstellung von Mehrmengen über die 5 m³ hinaus an Restsperrmüll 40,67 € je angefangener m³

Alle Gebühren finden Sie auch in der aktuell geltenden Gebührensatzung.

Das wird bei der Abfuhr NICHT mitgenommen:

​​

  • Gartenabfälle: Gartenabfälle können auf den Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen abgegeben werden. Auch über die 2-mal jährlich stattfindende Grüngutsammlung kann Grüngut entsorgt werden.

  • Öltanks: Öltanks müssen durch Fachfirmen gereinigt und entsorgt werden. 

  • Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchabfälle

  • Nachtspeicheröfen oder Teile von Nachtspeicheröfen

  • Problemabfall wie Farben, Lacke, Autobatterien, Leuchtstoffröhren usw.

  • Kfz-Teile und -Zubehör, Autositze, Reifen

  • Keine Elektrokleingeräte

  • Haus- und Gewerbemüll (Restabfall)

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