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Grüngut geschnitten

Grüngut

Grüngut können Sie an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neu-Ulm abgeben.

Für Privatpersonen sind 2 m³ pro Anlieferung kostenlos. Jeder weitere Kubikmeter kostet 11,00 EUR.

Für Gewerbebetriebe/Gewerbetreibende betragen die Gebühren ab dem ersten Kubikmeter 11,00 EUR je Kubikmeter.


Ausnahme: Altenstadt, Buch, Pfaffenhofen und Weißenhorn.
Hier gibt es Grüngutsammelsammelstellen außerhalb des Wertstoffhofs.

  • • Baum- und Heckenschnitt
    • Strauchschnitt
    • Laub, Grasschnitt, Unkraut
    • Schnittblumen
    • Baumholz (nicht länger als 1,50 m und im Durchmesser nicht größer als 10 cm)

    Hinweis: Auch von Buchsbaumzünsler befallener Buchsbaum darf bei den Grüngutsammelstellen abgegeben werden. Kleinmengen dürfen auch über die Biotonne entsorgt werden.

Sammeltermine für die Grüngutsammlungen 2026

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Das gebündelte oder in Behältern abgestellte Grüngut soll bis 06:00 Uhr vor dem Grundstück stehen.

  • Als Grüngut zählt zum Beispiel Strauch- und Baumschnitt, Grünabfall aus Blumenbeeten oder Laub.

  • Der Baumschnitt sollte maximal 10 cm Durchmesser und 1,50 m Länge haben.

  • Es dürfen max. 2 Kubikmeter zur Abholung bereitgestellt werden

  • Wichtig ist, dass es nicht mit Kunststoffschnüren gebunden oder in Kunststofftüten verpackt ist. 

  • Wenn das Grüngut zum Beispiel in Kisten oder Grüngutbehältern bereitgestellt ist, wird es vom Entsorger entleert und die Kiste oder der Behälter wieder hingestellt.

  • Baumschnitt kann auch gestapelt vor dem Grundstück abgelegt werden.

  • Die Abholung erfolgt manuell.

  • Die Reinigung des Weges vor dem Grundstück ist wie immer Sache des Anliegers.

  • Vom Buchsbaumzünsler befallener Buchsbaum darf nicht abgegeben werden. Diesen bitte direkt zur Grüngutsammelstelle bringen

Christbaumsammeltermine für das Jahr 2026:
Die Christbäume müssen ab 6:00 Uhr ohne Netz, Lametta oder sonstigen Schmuck zur Abholung am Gehweg bereitgestellt werden.

Bäume über 2 Meter bitte einmal teilen. 

Altenstadt:

Herrenstetten: 10. Januar 2026

Altenstadt, Illereichen, Bergenstetten und Dattenhausen: 14. Januar 2026

Filzingen und Untereichen: 21. Februar 2026

Buch: 23. Januar 2026

Holzheim:
Holzheim und Neuhausen: 10. Januar 2026

Illertissen:

Au, Jedesheim und Tiefenbach: 10. Januar 2026

Illertissen West und Betlinshausen: 15. Januar 2026
Illertissen Ost: 16. Januar 2026

Kellmünz: gewohnter Platz vom Funkenfeuer

Oberroth: 14. Januar 2026

Osterberg:
Osterberg und Weiler: 21. Februar 2026

 

Pfaffenhofen a. d. Roth und Ortsteile: 19. Januar 2026

Roggenburg und Ortsteile :

am 14. Februar und 21. Februar 2026 (hier finden Sie wie gewohnt alle weiteren Informationen im Amtsblatt)

Unterroth: gewohnter Platz vom Funkenfeuer

Weißenhorn:
Attenhofen: 10. Januar 2026
Hegelhofen: 17. Januar 2026

Weißenhorn (Innenstadt): 21. Januar 2026

Ober-Unterreichenbach, Asch, Biberachzell, Grafertshofen, Bubenhausen, Oberhausen, Wallenhausen und Emershofen: 22. Januar 2026

Alle Christbäume können auch an den Grüngutsammelstellen abgegeben werden.

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