
Grüngut
Grüngut können Sie an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neu-Ulm abgeben.
Für Privatpersonen sind 2 m³ pro Anlieferung kostenlos. Jeder weitere Kubikmeter kostet 11,00 EUR.
Für Gewerbebetriebe/Gewerbetreibende betragen die Gebühren ab dem ersten Kubikmeter 11,00 EUR je Kubikmeter.
Ausnahme: Altenstadt, Buch, Pfaffenhofen und Weißenhorn.
Hier gibt es Grüngutsammelsammelstellen außerhalb des Wertstoffhofs.
• Baum- und Heckenschnitt
• Strauchschnitt
• Laub, Grasschnitt, Unkraut
• Schnittblumen
• Baumholz (nicht länger als 1,50 m und im Durchmesser nicht größer als 10 cm)
Hinweis: Auch von Buchsbaumzünsler befallener Buchsbaum darf bei den Grüngutsammelstellen abgegeben werden. Kleinmengen dürfen auch über die Biotonne entsorgt werden.
Sammeltermine für die Grüngutsammlungen 2026
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Das gebündelte oder in Behältern abgestellte Grüngut soll bis 06:00 Uhr vor dem Grundstück stehen.
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Als Grüngut zählt zum Beispiel Strauch- und Baumschnitt, Grünabfall aus Blumenbeeten oder Laub.
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Der Baumschnitt sollte maximal 10 cm Durchmesser und 1,50 m Länge haben.
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Es dürfen max. 2 Kubikmeter zur Abholung bereitgestellt werden
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Wichtig ist, dass es nicht mit Kunststoffschnüren gebunden oder in Kunststofftüten verpackt ist.
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Wenn das Grüngut zum Beispiel in Kisten oder Grüngutbehältern bereitgestellt ist, wird es vom Entsorger entleert und die Kiste oder der Behälter wieder hingestellt.
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Baumschnitt kann auch gestapelt vor dem Grundstück abgelegt werden.
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Die Abholung erfolgt manuell.
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Die Reinigung des Weges vor dem Grundstück ist wie immer Sache des Anliegers.
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Vom Buchsbaumzünsler befallener Buchsbaum darf nicht abgegeben werden. Diesen bitte direkt zur Grüngutsammelstelle bringen
Christbaumsammeltermine für das Jahr 2026:
Die Christbäume müssen ab 6:00 Uhr ohne Netz, Lametta oder sonstigen Schmuck zur Abholung am Gehweg bereitgestellt werden.
Bäume über 2 Meter bitte einmal teilen.
Altenstadt:
Herrenstetten: 10. Januar 2026
Altenstadt, Illereichen, Bergenstetten und Dattenhausen: 14. Januar 2026
Filzingen und Untereichen: 21. Februar 2026
Buch: 23. Januar 2026
Holzheim:
Holzheim und Neuhausen: 10. Januar 2026
Illertissen:
Au, Jedesheim und Tiefenbach: 10. Januar 2026
Illertissen West und Betlinshausen: 15. Januar 2026
Illertissen Ost: 16. Januar 2026
Kellmünz: gewohnter Platz vom Funkenfeuer
Oberroth: 14. Januar 2026
Osterberg:
Osterberg und Weiler: 21. Februar 2026
Pfaffenhofen a. d. Roth und Ortsteile: 19. Januar 2026
Roggenburg und Ortsteile :
am 14. Februar und 21. Februar 2026 (hier finden Sie wie gewohnt alle weiteren Informationen im Amtsblatt)
Unterroth: gewohnter Platz vom Funkenfeuer
Weißenhorn:
Attenhofen: 10. Januar 2026
Hegelhofen: 17. Januar 2026
Weißenhorn (Innenstadt): 21. Januar 2026
Ober-Unterreichenbach, Asch, Biberachzell, Grafertshofen, Bubenhausen, Oberhausen, Wallenhausen und Emershofen: 22. Januar 2026
Alle Christbäume können auch an den Grüngutsammelstellen abgegeben werden.
