AWB-Gebiet
Der originäre Zuständigkeitsbereich des AWB für die Abfallbeseitigung umfasst den Landkreis Neu-Ulm mit seinen 17 kreisangehörigen Gemeinden. In diesem Gebiet ist der AWB für die Sicherstellung der Abfallentsorgung zuständig.
Ab 1.1.2026 haben sich 11 von 17 Kommunen für eine Rückübertragung der abfallwirtschafltlichen Aufgaben entschieden.
Die ganzen abfallwirtschaftlichen Leistungen dieser 11 Kommunen werden dann zentral vom AWB gesteuert.
Folgende Kommunen übertragen ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB:
Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn.
Folgende Kommunen haben der Übertragung ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben NICHT zugestimmt:
Bellenberg, Elchingen, Nersingen, Neu-Ulm, Senden und Vöhringen.
Hier bleibt alles wie gehabt.
Partnerlandkreise des AWB, die Restmüll über das Müllheizkraftwerk Weißenhorn entsorgen.
