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Bioabfall

Bioabfall

 

Die Biotonne kommt!
Ab 2026 werden im Zuständigkeitsgebiet des AWB Bioabfälle getrennt gesammelt. Grundlage ist das von der Bundesregierung beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen vorsieht. Diese Vorschrift wird ab dem 1. Januar 2026 durch den AWB umgesetzt.

Die Biotonne wird in folgenden Größen angeboten:

  • 80 Liter

  • 120 Liter

  • 240l Liter

Die Leerung der Biotonne erfolgt alle 14 Tage

Damit die neuen Tonnen rechtzeitig bestellt und verteilt werden können, erhalten alle Grundstückseigentümer im Rahmen der Bedarfsabfrage ein Bestellformular mit Informationen über die angebotenen Abfallbehälter.

 

Keine Bedarfsabfrage zur Bestellung der neuen Abfallbehälter erhalten?

Wenn Sie noch keine Bedarfsabfrage vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) erhalten haben, Ihre Bedarfsabfrage nicht mehr finden oder Sie haben bisher keinen Abfallbehälter bestellt, dann melden Sie sich einfach beim Kundenservice des AWB: kundenservice@awb-neu-ulm.de oder telefonisch unter 07309 878 1700.

Hier geht's zur Online-Bestellung:

  • Jahresgebühr Biotonne

    80 Liter                        41,28 €
    120 Liter                      54,24 €
    240 Liter                      93,00 €

    Wichtig: für die Biotonne fallen keine Leerungsgebühren an.

    Optionale, einmalige Zusatzgebühr:

    Behälterschloss           63,53 €

    Biofilterdeckel              66,18 €

    (Diese Zusatzgebühr fällt in den Folgejahren nicht mehr an)

Die Biotonne ist für Gartenbesitzer die ideale Kombination mit dem eigenen Komposthaufen: Denn mit der Biotonne können Sie auch solche Bioabfälle sammeln, die sich nicht unbedingt für die Eigenkompostierung eignen (z.B. Fleischabfälle oder Zitrusfrüchte).
Für Eigenkompostierer gibt es aber auch die Möglichkeit, sich von der Nutzung einer Biotonne befreien zu lassen.

  • • Obst-, Gemüseabfälle (roh und gekocht)

    • Obstkerne

    • Fallobst

    • Nüsse und Südfruchte

    • Eierschalen

    • Kaffeesatz und Kaffeefilter

    • Teesatz und Teefilter
    • Speise- und Lebensmittelreste (roh, gekocht, verdorben) z. B. Wurst, Fleisch, Fisch,
       Brot- und Backwaren, Milchprodukte, Speisefette in fester Form

    • Bestandteile tierischer Herkunft wie z. B. Federn, Daunen, Knochen

    • Topf- und Zimmerpflanzen

    • Balkonpflanzen

    • Schnitt- und Zierpflanzen
    • Garten- und Grünabfälle z. B. Laub, Rasenschnitt, Unkraut, Wildkräuter usw.
    • Sägemehl und Holzwolle (unbehandelt)

    • Stroh und Heu

  • • Hausmüll/Restabfall wie z. B. Windeln, Leder- und Kleiderreste, Medikamente,

       gebrauchte Hygieneartikel, Verbandsmaterial, Kerzenreste, Tapetenreste

    • Textilabfälle wie z. B. Putzlappen und -tücher, Altkleider

    • Kunststoffverpackungen, Plastiktüten, Verkaufsnetze

    • Verpackungen wie z. B. Milch- und Safttüten
    • Kunststoffprodukte

    • Abfälle aus biologisch abbaubaren oder kompostierbaren Kunststoffen
    • verpackte Lebensmittel
    • Getränke und Flüssigkeiten
    • Glas, Ton und Keramik

    • Seiten, Kies, Sand und Erde

    • Metalle

    • Zeitschriften, Prospekte, Geschenkpapier, Pappe und Kartonagen
    • Hydrokultur-Substrat
    • Tierische Exkremente und Kadaver
    • Holz- und Kohleasche, Grillkohle und Ölruß
    • Staubsaugerbeutel und Kehricht
    • Zigarettenkippen und -Asche

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