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- AWB - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm | Verwerten & Entsorgen | Landkreis Neu-Ulm, Germany
AWB - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm. Richtig verwerten & entsorgen. Das Wichtigste auf einen Blick. Aktuell Achtung: alle unsere Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen im Landkreis bleiben am Ostersamstag geschlossen. Ausgenommen ist das Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn (EWW), das an diesem Tag geöffnet hat Weitere Informationen dazu in unserer Pressemitteilung . Das Wichtigste auf einen Blick Entsorgungsanlagen / Wertstoffhöfe Öffnungszeiten / Preise / Info Abfuhrtermine / Abfallkalender Restmüll-, Bio-/Papiertonne, Gelbe Tonne/Gelber Sack Problemmülltermine Alle Termine zur Problemmüllsammlung Formulare z.B. Tonnen an-, ab- oder ummelden Abfall-ABC Was wird wie erfasst und entsorgt Rückübertragung an den AWB Was ändert sich ab 2026? Der AWB Wir über uns AWB-Gebiet Abfallwirtschaftskonzept Abfallwirtschaftsbericht Abfallstatistik Satzungen / Verordnungen Zertifikate Verwerten & Entsorgen Entsorgungsanlagen / Wertstoffhöfe Abfuhrtermine / Abfallkalender Restmüll Bioabfall Altpapier / Kartonagen Gelber Sack / Gelbe Tonne Sperrmüll Grüngut Problemmüll Sonstige Abfälle Abfall-ABC Müllheizkraftwerk Weißenhorn MHKW-Übersicht Öffnungszeiten / Preise / Anfahrt Messergebnisse Emissionsbericht Nachsorge / Deponien Führungen / Besuchergruppen Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem KKW Gundremmingen Kontakt Vorname E-Mail-Adresse Nachricht schreiben Nachname Betreff Vielen Dank! Absenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .
- Rückübertragung AWB | AWB Weissenhorn
Ab dem 01. Januar 2026 geht im Landkreis Neu-Ulm die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Städten, Gemeinden und Märkten auf den Abfallwirtschaftsbetrieb über. Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den AWB Keine Bedarfsabfrage zur Bestellung der neuen Abfallbehälter erhalten? Wenn Sie noch keine Bedarfsabfrage vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) erhalten haben, Ihre Bedarfsabfrage nicht mehr finden oder Sie haben bisher keinen Abfallbehälter bestellt, dann melden Sie sich einfach beim Kundenservice des AWB: kundenservice@awb-neu-ulm.de oder telefonisch unter 07309 878 1700 . Pressemitteilung - Wertstoffhöfe am Ostersamstag geschlossen Pressemitteilung - zusätzliche Infos zur Grüngut Straßensammlung Pressemitteilung - Grüngut Straßensammlung Pressemitteilung - Verzögerte Behälterauslieferung Pressemitteilung - keine oder verspätete Rückmeldung der Bedarfsabfrage Pressemitteilung - Behälterverteilung und Behältereinzug Hier geht's zur Online-Bestellung: Anmeldung Bürgerportal Die wichtigsten Infos zum neuen System der Gebührenkalkulation: Gebührenrechner Erklärvideo: Wie setzen sich die Restmüllgebühren zusammen? FAQs zur Bedarfsabfrage Werkausschuss beschließt Änderung in der Gebührensatzung Abfallgebührensatzung ab dem 01. April 2026 Zusammenfassung der Abfallgebührenkalkulation 2026 - 2027 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Neu-Ulm ab dem 01. Januar 2026 Die wichtigsten Änderungen: • Die Biotonne kommt Ab 2026 werden im Zuständigkeitsgebiet des AWB Bioabfälle getrennt gesammelt. Grundlage ist das von der Bundesregierung beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen vorsieht. Diese Vorschrift wird ab dem 01. Januar 2026 durch den AWB umgesetzt. Für Eigenkompostierer gibt es die Möglichkeit, sich von der Nutzung einer Biotonne befreien zu lassen. Weitere Informationen zur Biotonne finden Sie hier: Bioabfall • Neue Restmülltonnen Jeder Grundstückseigentümer erhält neue Restabfallbehälter. Damit die neuen Tonnen rechtzeitig bestellt und verteilt werden können, erhalten alle Grundstückseigentümer im Rahmen der Bedarfsabfrage ein Bestellformular mit Informationen über die angebotenen Abfallbehälter. • Bio- und Restmülltonnen sind mit einem Chip ausgerüstet Der Chip unterstützt ein verursachergerechtes Gebührensystem. Jeder Chip ist mit einer Tonnennummer codiert. Diese Nummer wird dem jeweiligen Benutzer zugeordnet. Ein im Müllfahrzeug installiertes Lesegerät registriert die Tonnennummer sowie Datum und Uhrzeit der Leerung. • Behältergemeinschaften können gebildet werden Sie haben zu wenig Rest- und/oder Biomüll, dass sich eine eigene Tonne nicht rentiert? Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können auf Antrag widerruflich gemeinsam Abfallbehälter für eine Behältergemeinschaft zugelassen werden. • Gebührengestaltung Die personenbezogene Jahresgebühr deckt unter anderem die verschiedenen zeitraumabhängigen Kosten der Abfallwirtschaft ab. Hierrunter fallen die Restmüllsammlung und das Bringsystem, die Problemstoff-, Papier-, Pappe-, Kartonagensammlung und -entsorgung, für die Grünabfallerfassung und -verwertung sowie die Kosten für die Abfallbehälter. Die Leerungsgebühr der Restmülltonne deckt die mengenabhängigen Kosten der Restmüllentsorgung ab. Die Jahresgebühr für die Biotonne ist unabhängig von der Anzahl der Leerungen, um lange Standzeiten der Biotonne zu vermeiden (Hygieneaspekt). • Gebührenerhöhung Die Gebührenerhöhungen haben keinen ursächlichen Zusammenhang mit der Rückübertragung von Aufgaben auf den Landkreis. Der Bereich Abfallbeseitigung ist nach dem Kommunalabgabengesetz eine kostenrechnende Einrichtung, d.h. die Kosten sind kostendeckend mit einer Gebühr zu finanzieren. Zu berücksichtigen sind alle Kosten die im Bereich Abfallbeseitigung entstehen. Kostendeckend heißt es darf kein Überschuss oder kein Fehlbetrag entstehen. Gesetzliche Änderungen sowie allgemeine Preissteigungen führen zu Gebührenerhöhungen für alle Nutzer im Landkreis: Bereits seit dem Jahr 2024 ist auch die thermische Abfallbehandlung in die Anwendung des Emissionshandelsgesetzes einbezogen. Wegen der sukzessiv steigenden Preise für die Emissionszertifikate erhöhen sich die Kosten für den Betrieb des MHKW Weißenhorn im kommenden Kalkulationszeitraum deutlich. Ebenso kam es in den vergangenen Jahren zu erheblichen Preissteigerungen in den verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft wie z. B. Rohstoff-, Abfuhr-, Entsorgung-, Betriebs- und Personalkosten. Was bedeutet die Rückübertragung? 11 von 17 Kommunen im Landkreis Neu-Ulm haben sich für die Rückübertragung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB entschieden. Ab dem 01. Januar 2026 geht die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Städten, Gemeinden und Märkten auf den Abfallwirtschaftsbetrieb über. Folgende Kommunen übertragen ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn. Folgende Kommunen haben der Übertragung ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben NICHT zugestimmt: Bellenberg, Elchingen, Nersingen, Neu-Ulm, Senden und Vöhringen. Hier bleibt alles wie gehabt. Die Vorgeschichte Der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Neu-Ulm hat beim Landkreis Neu-Ulm am 19.01.2019 beantragt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Kommunen an den Landkreis zu überprüfen. Dazu sollte das entsprechende Interesse der kreisangehörigen Gemeinden abgefragt werden. Mit Unterstützung der Econum Unternehmensberatung GmbH wurde, in Zusammenarbeit mit den 14 am Projekt teilnehmenden Kommunen, Vertretern der Gemeinden und der Kreistagsfraktionen, ein Konzept zur möglichen Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm entwickelt. Von den 14 am Projekt beteiligten Kommunen haben sich 11 für eine Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis ausgesprochen. Die Gemeinden Elchingen, Nersingen und die Stadt Senden sowie die 3 von Anfang an nicht am Projekt teilnehmenden Kommunen Neu-Ulm, Vöhringen und Bellenberg wollen die ihnen übertragenen Teilaufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft weiterhin eigenständig durchführen.
- Satzungen/Verordnungen | AWB Weissenhorn
Hier finden Sie sämtliche Satzungen und Verordnungen des AWB. / Satzungen/Verordnungen / Satzungen/Verordnungen Hier finden Sie sämtliche Satzungen und Verordnungen des AWB. Abfallwirtschaftssatzung Übertragungsverordnung Rechtsverordnung Benutzungsordnung Gebührensatzung Betriebssatzung
- Asbest | AWB Weissenhorn
Asbestzementabfälle sind grundsätzlich von anderen Baustoffen getrennt zu erfassen! / Asbest / Asbest Asbestzementabfälle sind grundsätzlich von anderen Baustoffen getrennt zu erfassen! Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfasriger Minerale. Vor allem im Baubereich wurde Asbest wegen seiner Hitzebeständigkeit und seiner Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse zum Feuerschutz, als Richtungsmaterial, als Reibungsbelag oder Dämmstoff eingesetzt. Durch den unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Produkten können feinste Asbestfasern freigesetzt werden. Das Einatmen dieser Asbestfasern kann beim Menschen Veränderungen des Lungengewebes hervorrufen. Da Asbest keine akute Warnwirkung besitzt, können vom Einatmen der Fasern bis zum Krankheitsausbruch Jahrzehnte vergehen. Bei der Sanierung oder beim Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen können asbesthaltige Abfälle anfallen. Es gibt zwei Arten von Asbestabfällen 1) Festgebundener Asbest • Blumenkästen • Dacheindeckungen (Eternitplatten) • Fassadenplatten • Fensterbänke und Wasserleitungsrohre ... Entsorgung festgebundener Asbestabfälle durch Privatpersonen Beim Abbau unbedingt befeuchten. Die Asbestabfälle für den Transport in luft- und staubdichte BigBags einpacken. Die Anlieferung ist nur in Big Bags möglich. Big Bags sind in Baumärkten, bei Entsorgungsbetrieben oder bei uns im EWW erhältlich. Asbestabfälle können Sie auch direkt bei den Entsorgern im Landkreis Neu-Ulm oder auf der Deponie in Donaustetten abgeben. Bitte informieren Sie sich bei den Entsorgern zuvor über die Kosten und über den genauen Ablauf. Wichtig : Die Anlieferung auf der Deponie ist nur freitags von 07:00 bis 12:00 Uhr möglich. Das Abladen hat durch den Abfallerzeuger oder Beförderer zu erfolgen. Das Abkippen, Abrutschen lassen oder Werfen der Abfälle ist nicht erlaubt. Kosten: bis 400 kg = 57,60 € pauschal ab 401 kg = 144,00 €/t Entsorgung festgebundener Asbestabfälle durch Gewerbebetriebe Abgabe der Asbestabfälle (in BigBags verpackt) bei den Entsorgern im Landkreis Neu- Ulm oder auf der Deponie in Burgau. Terminabsprache mit Herrn Hammerdinger unter: Tel: 0 82 21 / 95 498 oder E-Mail: j.hammerdinger@landkreis-guenzburg.de 2) Schwachgebundener Asbest • Dämmplatten in Nachtspeichergeräten • Heizkörperverkleidungen • Feuerschutzplatten und -schnüre • Spritzasbest Entsorgung schwachgebundener Asbest Schwachgebundene Asbestabfälle sind grundsätzlich nur von Fachfirmen zu entsorgen! Was kostet wieviel? Eine Übersicht der anfallenden Gebühren finden Sie in der Gebührensatzung . Was tun bei Bauarbeiten mit Asbest? Bei Bauarbeiten mit Asbest gelten strenge Vorschriften! Sind in Gebäuden oder Gebäudeteilen asbesthaltige Bauteile enthalten, so ist in jedem Fall Art und Umfang der Asbestbelastung vor Beginn der Baumaßnahme festzustellen. Dies hat durch einen sachkundigen Gutachter zu erfolgen. Werden diese Arbeiten in einem Betrieb oder durch eine Firma ausgeführt, so muß ein Fachkundelehrgang nach TRGS 519 vorliegen. Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe sind zu beachten. Dem Gewerbeaufsichtsamt Augsburg, Morellstr. 30 d, 86159 Augsburg, ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen anzuzeigen. Herstellungs- und Verwendungsverbot für asbesthaltige Produkte! Das Lagern, Bearbeiten oder Wiedereinbauen asbesthaltiger Stoffe ist ebenso wie deren Weitergabe an Dritte (z.B. durch Verkaufen oder Verschenken) verboten. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Straftat dar. Für Privatpersonen, die Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen vornehmen, sind die entsprechenden Regelungen der TRGS 519 zum Schutze der Allgemeinheit einzuhalten. Diese Regelungen sind einzuhalten • Die Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, soweit und solange sie von sachkundigen Personenbeaufsichtigt werden. • Beim Abbruch von Asbestzementdächern und -fasaaden sind Schutzanzüge und -masken P2 zu tragen. • Während der Arbeit sind die Asbestprodukte feucht zu halten. • Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Asbesterzeugnissen dürfen nicht mit Arbeitsgeräten durchgeführt werden, die deren Oberfläche abtragen (z.B. Abschleifen, Abbürsten oder Hoch- und Niederdruck reinigen)! • Die Bauteile sind vorsichtig abzuschrauben, nicht schraubbare Bauteile dürfen nur im genässten Zustand herausgebrochen werden. • Platten oder Teile dürfen nicht geworfen werden, sie sind zu den Transportbehältern zu tragen. • Die Platten sind in reißfeste und staubdichte Kunststoffgewebesäcke (Big Bag) zu verpacken, die Big Bags können in verschiedenen Baumärkten oder bei den jeweiligen Entsorgungsbetrieben bezogen werden.
- Bauschutt | AWB Weissenhorn
Voraussetzung für eine Verwertung der Bau-Reststoffe ist eine klare, möglichst sortenreine Trennung der Abfälle bereits an der Baustelle. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Kleinmengen an den örtlichen Wertstoffhöfen zu entsorgen. Bitte setzen Sie sich vor der Anlieferung mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung! Bauschutt Bereits bei der Planung können Sie durch eine entsprechende Auswahl der Baustoffe und die genaue Vorplanung der einzelnen Maßnahmen den Anfall von Bau-Reststoffen vermeiden. Verwenden Sie deshalb soweit wie möglich Mehrwegsysteme und schadstoffarme Produkte. Lagern Sie temperatur- und feuchtigkeitsempfindliche Baustoffe entsprechend den Vorgaben. Und: Kaufen Sie Baustoffe bedarfsgerecht! Voraussetzung für eine spätere Verwertung der Bau-Reststoffe ist eine klare, möglichst sortenreine Trennung der Abfälle bereits an der Baustelle. Achten Sie deshalb schon bei der Planung der Baumaßnahme darauf, dass Sie über ausreichend Sammelbehältnisse verfügen. Was gehört wohin? Verwertbarer Bauschutt • Beton • Ziegelsteine • Dachziegel • Natursteine u.a. Sortenrein anfallende Bau-Reststoffe, wie z.B. Tondachziegel oder Betonbruch eignen sich hervorragend zur Aufbereitung und weiteren Verwendung als Baustoff. Erfassen sie diese Abfälle deshalb sorgfältig getrennt. Verwertbaren Bauschutt können Sie über die Fa. Knittel in Vöhringen oder die Fa. Russ in Neu-Ulm entsorgen. Schadstoffbelasteter Bauschutt Belasteter Bauschutt, z. B. nach einem Ölschaden, bedarf einer besonderen Entsorgung. Die Art der Entsorgung kann nur im Einzelfall in Abhängigkeit von der Belastung festgestellt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 42 in Verbindung oder mit dem AWB. Nicht verwertbarer Bauschutt • Steine, Ziegel, Beton, Keramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln) ohne Anhaftungen von Kleberresten oder Gips • Granit, Fliesen ohne Anhaftungen von Kleberresten oder Gips • Marmor, ausgehärteter Betonestrich ohne Anhaftungen von Kleberresten oder Gips Entsorgung über die folgende Annahmestelle: Firma Russ GmbH Containerservice Otto-Hahn-Straße 26 89231 Neu-Ulm Tel. 0731/97950 0 Grundsätzlich besteht in allen Gemeinden die Möglichkeit, Kleinmengen an den örtlichen Wertstoffhöfen zu entsorgen. Bitte setzen Sie sich vor der Anlieferung mit Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem AWB in Verbindung. Unbelasteter Erdaushub Unbelasteter Erdaushub sollte auf dem eigenen Grundstück wiederverwendet werden. Soweit Sie keine Verwendung für den Aushub haben, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nachfragen, ob dort Baumaßnahmen anstehen, bei denen Erdaushub benötigt wird. Des Weiteren können Sie sich auch an örtliche Baufirmen oder Kiesabbauunternehmen wenden. Belasteter Erdaushub Über die Entsorgung von schadstoffbelastetem Erdreich, z. B. nach einem Ölunfall, kann ebenfalls nur im Einzelfall entschieden werden. Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit dem Landratsamt Neu-Ulm , Fachbereich 42 oder dem AWB. Was kostet wieviel? Eine Übersicht der anfallenden Gebühren finden Sie in der Gebührensatzung . Die nachfolgenden Materialien müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden: Metallschrott Kann auf den Wertstoffhöfen oder dem EWW abgebeben werden. Unbehandeltes Altholz Unbehandeltes Altholz kann in haushaltsüblichen Mengen über die Wertstoffhöfe entsorgt werden . Größere Mengen über gewerbliche Holzverwerter. Außerdem kann es auch im EWW gegen Gebühr entsorgt werden. Behandeltes Altholz Behandeltes Altholz ist grundsätzlich über das Müllheizkraftwerk Weißenhorn oder in zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Bei Rückfragen steht Ihnen das Landratsamt Neu- Ulm , Sachgebiet 41 oder der AWB gerne zur Verfügung. Glas- und Steinwolle Glas- und Steinwolle dürfen nicht zusammen mit Bauschutt entsorgt werden. Diese Mineralfaserabfälle verpacken Sie bitte in Kunststoffsäcke und bringen sie zu einem der folgenden Entsorgungsunternehmen: • Fa. Knittel in Vöhringen • Fa. Russ in Neu-Ulm • Fa. Götz in Neu-Ulm Die Gebühr kann von Entsorger zu Entsorger schwanken. Vermischte Abfälle Vermischte Abfälle zur Beseitigung, z. B. Bodenbeläge, Heraklith, Kehricht, Kunststoffverschnitte, ausgehärtete Farben, Lacke und Klebemittel, sind über das Müllheizkraftwerk Weißenhorn zu entsorgen. Asbesthaltige Abbruchmaterialien Alle Vorschriften zur Entsorgung von Asbestabfällen finden Sie HIER . Verpackungen Bei der Entsorgung von Verpackungen wie Papiersäcken, Farbeimern, Folien u. ä. sollten Sie die Verpackungen möglichst sauber halten und nach dem Gebrauch an Ihren Lieferanten oder Baustoffhändler zurückgeben. Diese sind verpflichtet, die Verpackungen aus dem Baubereich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Verpackungsmaterial mit dem „Grünen Punkt“ können Sie auch über Ihren Wertstoffhof oder über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abfall-ABC .
- Stadt Senden
Stadt Senden / Problemmüll (Title) / Stadt Senden Samstag, 25. Juli 2026 Senden, 10:30 - 12:30 Uhr nördliches Webereigelände-Zufahrt über Illerwehrstraße Samstag, 28. November 2026 Senden, 10:30 - 12:30 Uhr nördliches Webereigelände-Zufahrt über Illerwehrstraße
- Gemeinde Holzheim | AWB Weissenhorn
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- Gemeinde Roggenburg | AWB Weissenhorn
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- Markt Buch | AWB Weissenhorn
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- Stadt Illertissen | AWB Weissenhorn
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- Markt Buch | AWB Weissenhorn
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- Markt Pfaffenhofen | AWB Weissenhorn
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