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  • AWB - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm | Verwerten & Entsorgen | Landkreis Neu-Ulm, Germany

    AWB - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm. Richtig verwerten & entsorgen. Das Wichtigste auf einen Blick. Aktuell Informationen zur Grüngut-Straßensammlung finden Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung oder direkt auf unserer Homepage unter Grüngut Das Wichtigste auf einen Blick Entsorgungsanlagen / Wertstoffhöfe Öffnungszeiten / Preise / Info Abfuhrtermine / Abfallkalender Restmüll-, Bio-/Papiertonne, Gelbe Tonne/Gelber Sack Problemmülltermine Alle Termine zur Problemmüllsammlung Formulare z.B. Tonnen an-, ab- oder ummelden Abfall-ABC Was wird wie erfasst und entsorgt Rückübertragung an den AWB Was ändert sich ab 2026? Der AWB Wir über uns AWB-Gebiet Abfallwirtschaftskonzept Abfallwirtschaftsbericht Abfallstatistik Satzungen / Verordnungen Zertifikate Verwerten & Entsorgen Entsorgungsanlagen / Wertstoffhöfe Abfuhrtermine / Abfallkalender Restmüll Bioabfall Altpapier / Kartonagen Gelber Sack / Gelbe Tonne Sperrmüll Grüngut Problemmüll Sonstige Abfälle Abfall-ABC Müllheizkraftwerk Weißenhorn MHKW-Übersicht Öffnungszeiten / Preise / Anfahrt Messergebnisse Emissionsbericht Nachsorge / Deponien Führungen / Besuchergruppen Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem KKW Gundremmingen Kontakt Vorname E-Mail-Adresse Nachricht schreiben Nachname Betreff Vielen Dank! Absenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

  • Grüngut | AWB Weissenhorn

    Grüngut können Sie an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neu-Ulm abgeben. / Grüngut / Grüngut Grüngut können Sie an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neu-Ulm abgeben. Für Privatpersonen sind 2 m³ pro Anlieferung kostenlos. Jeder weitere Kubikmeter kostet 11,00 EUR. Für Gewerbebetriebe/Gewerbetreibende betragen die Gebühren ab dem ersten Kubikmeter 11,00 EUR je Kubikmeter. Ausnahme: Buch, Pfaffenhofen und Weißenhorn. Hier gibt es Grüngutsammelsammelstellen außerhalb des Wertstoffhofs. Buch Pfaffenhofen a. d. Roth Weißenhorn Das darf abgegeben werden • Baum- und Heckenschnitt • Strauchschnitt • Laub, Grasschnitt, Unkraut • Schnittblumen • Baumholz (nicht länger als 1,50 m und im Durchmesser nicht größer als 10 cm) Sammeltermine für die Grüngutsammlungen 2026 Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Das gebündelte oder in Behältern abgestellte Grüngut soll bis 06:00 Uhr vor dem Grundstück stehen. Als Grüngut zählt zum Beispiel Strauch- und Baumschnitt, Grünabfall aus Blumenbeeten oder Laub. Der Baumschnitt sollte maximal 10 cm Durchmesser und 1,50 m Länge haben. Es dürfen max. 2 Kubikmeter zur Abholung bereitgestellt werden Wichtig ist, dass es nicht mit Kunststoffschnüren gebunden oder in Kunststofftüten verpackt ist. Wenn das Grüngut zum Beispiel in Kisten oder Grüngutbehältern bereitgestellt ist, wird es vom Entsorger entleert und die Kiste oder der Behälter wieder hingestellt. Baumschnitt kann auch gestapelt vor dem Grundstück abgelegt werden. Die Abholung erfolgt manuell. Die Reinigung des Weges vor dem Grundstück ist wie immer Sache des Anliegers. Altenstadt Buch Holzheim Illertissen Kellmünz Oberroth Osterberg Pfaffenhofen Roggenburg Unterroth Weißenhorn Christbaumsammeltermine für das Jahr 2026: Die Christbäume müssen ab 6:00 Uhr ohne Netz, Lametta oder sonstigen Schmuck zur Abholung am Gehweg bereitgestellt werden. Bäume über 2 Meter bitte einmal teilen. Altenstadt: Herrenstetten: 10. Januar 2026 Altenstadt, Illereichen, Bergenstetten und Dattenhausen: 14. Januar 2026 Filzingen und Untereichen: 21. Februar 2026 Buch: 23. Januar 2026 Holzheim: Holzheim und Neuhausen: 10. Januar 2026 Illertissen: Au, Jedesheim und Tiefenbach: 10. Januar 2026 Illertissen West und Betlinshausen: 15. Januar 2026 Illertissen Ost: 16. Januar 2026 Kellmünz: gewohnter Platz vom Funkenfeuer Oberroth: 14. Januar 2026 Osterberg: Osterberg und Weiler: 21. Februar 2026 Pfaffenhofen a. d. Roth und Ortsteile: 19. Januar 2026 Roggenburg und Ortsteile : am 14. Februar und 21. Februar 2026 (hier finden Sie wie gewohnt alle weiteren Informationen im Amtsblatt) Unterroth: gewohnter Platz vom Funkenfeuer Weißenhorn: Attenhofen: 10. Januar 2026 Hegelhofen: 17. Januar 2026 Weißenhorn (Innenstadt): 21. Januar 2026 Ober-Unterreichenbach, Asch, Biberachzell, Grafertshofen, Bubenhausen, Oberhausen, Wallenhausen und Emershofen: 22. Januar 2026 Alle Christbäume können auch an den Grüngutsammelstellen abgegeben werden.

  • EWW-Entsorgungs-u.Wertstoffzentrum Weissenhorn | AWB Weissenhorn

    Alle Informationen über das Entsorgungs-u.Wertstoffzentrum Weißenhorn. Anschrift, Öffnungszeiten und weitere Informationen. / EWW-Entsorgungs-u.Wertstoffzentrum Wei / Auf Google Maps zeigen EWW – Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn Anschrift : Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn (EWW) Daimlerstr. 36 89264 Weißenhorn Das EWW befindet sich zwischen dem Müllheizkraftwerk Weißenhorn und dem Bahnübergang Eschach Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr Bitte kommen Sie rechtzeitig! Das Anliefern und Abladen muss bis spätestens zum Ende der Öffnungszeit abgeschlossen sein. Gegebenenfalls ist die Entsorgung abzubrechen. Anlieferung nur von Privatpersonen und Kleingewerbebetrieben aus dem Landkreis Neu-Ulm mit einem Fahrzeuggewicht von bis zu 7,5 t. Die Fahrzeuge dürfen NICHT hydraulisch abkippen können! Preise/Gebühren für Fahrzeuge bis 7,5 t: Hausmüll, Sperrmüll, Dispersionsfarben und Altholz Kategorie IV: Bis 40 kg, pauschal EUR 7,36 Bei Anlieferungen über 40 kg EUR 0,184 pro kg (entspricht den Müllgebühren von EUR 184,- pro to) Altholz Kategorie I - III (bitte zerlegt anliefern): Bis 40 kg, pauschal EUR 2,40 Bei Anlieferungen über 40 kg EUR 0,06 pro kg (entspricht den Gebühren von EUR 60,- pro to) Flachglas und Rollladen: Bis 40 kg, pauschal EUR 4,04 Bei Anlieferungen über 40 kg EUR 0,101 pro kg entspricht den Gebühren von EUR 101,- pro to) Gebühren bis 100,- EUR sind in bar oder mit ec-Karte zu begleichen. Eine Rechnungsstellung bis 100,- EUR ist nicht möglich. Wichtig : Alle angelieferten Abfälle sind vom Anlieferer selbst zu entladen und in die dafür vorgesehenen Container zu geben. Das darf angeliefert werden Rest- und Sperrmüllanlieferungen (Kantenlänge max. 2,50 m !) von von Privatpersonen und Kleingewerbebetrieben aus dem Landkreis Neu-Ulm. Das EWW ist auch zur Abgabe von verschiedenen Wertstoffen ausgelegt, allerdings nur für ein begrenztes Aufnahmevolumen und nur für einige Wertstoffe. Folgende Wertstoffe werden angenommen: • Papier, Pappe, Kartonagen (bis max. 1 m³) • Batterien, Autobatterien (Bitte die Pole von Lithiumbatterien abkleben) • Leuchtstoffröhren • Elektrokleingeräte (Kantenlänge maximal 50 cm) • Elektrogroßgeräte (Kantenlänge über 50 cm) • Schrott- und Aluminiumabfälle • Altglas-Flaschen (Weiß, Grün, Braun) • Altkleider • LVP • Druckerpatronen und -toner • CD/DVD ohne Hüllen • Bauschutt (max. 70l) Wertstoffe werden nur bis max. 1cbm angenommen. Die Abgabe von Wertstoffen ist kostenfrei. Das darf NICHT angeliefert werden • Abfälle über 2,50 m Kantenlänge • Flüssige Abfälle • Nicht brennbare Abfälle • Explosionsgefährliche Stoffe • Brennende, glühende oder leicht entzündliche Abfälle • Gartenabfälle • Altreifen • Tierkörper • Sondermüll Wenn Sie sich unsicher sind über die Abfallart, nutzen Sie unser Abfall-ABC . Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: 07309 878-0 Problemmüllsammlung über das EWW Zusätzlich zur mobilen Problemmüllsammlung bieten wir Ihnen eine weitere Abgabemöglichkeit im EWW (Direkt neben dem MHKW), am 2. Freitag im Monat, jeweils von 13:00 Uhr - 16:30 Uhr. Die Termine finden Sie hier . Bitte beachten: Problemmüll, außerhalb der Sammeltermine, können nur bei den Problemmüllentsorgern (Knittel in Vöhringen, Russ und ARS-tec in Neu-Ulm) gegen Bezahlung abgegeben werden.

  • Abfallstatistik | AWB Weissenhorn

    Hier finden Sie die Restmüll- und Wertstoffmengen des Landkreises Neu-Ulm der letzten Jahre. / Abfallstatistik / Abfallstatistik Restmüllmengen des Landkreises Neu-Ulm 2025 Monat Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll Gesamtmüll Januar 2.051,470 489,911 89,274 2.630,655 Februar 1.720,430 427,772 72,714 2.220,916 März 1.905,520 620,734 79,245 2.605,499 April 1.985,477 635,713 85,472 2.706,662 Mai 1.805,218 604,631 104,340 2.514,189 Juni 1.870,006 565,100 79,292 2.514,398 Juli 2.015,770 570,664 69,156 2.655,590 August 1.763,805 718,049 84,461 2.566,315 September 1.943,910 567,759 101,282 2.612,951 Oktober 1.965,063 548,311 93,308 2.606,682 November 1.749,150 523,512 82,400 2.355,062 Dezember 1.974,212 509,285 78,430 2.561,927 Gesamt in t 22.750,031 6.781,441 1.019,374 30.550,846 Wertstoffmengen des Landkreises Neu-Ulm 2024-2025 Wertstoffe 2024 2025 Altfett 9 9 Altholz 4.806 5.144 Behälterglas 3.949 4.023 Bioabfall 7.387 7.267 Elektro Altgeräte 1.436 1.395 Grüngut 26.367 24.086 Kunststoffe 108 92 Leichtverpackungen 5.103 5.187 Metallschrott 2.082 2.189 Papier 5.922 5.644 Textilien 836 819 Wertstoffe gesamt 58.005 55.855 Einwohnerzahlen 182.932 183.443 kg je Einwohner 317 304

  • MHKW Emissionsmessungen | AWB Weissenhorn

    Müllheizkraftwerk Weißenhorn - Angaben und Zahlen zur Emissionsmessung. / MHKW Emissionsmessungen / MHKW Weißenhorn Emissionsmessungen Messwerte im 1. Halbjahr 2025 Schadstoff Ofenlinie TGW Januar Februar März April Mai Juni S02 Linie 1 25 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 0,2 0,3 Linie 2 25 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 NOx Linie 1 150 58,8 59,3 59 60,4 63,4 61,1 Linie 2 150 59,3 59,5 59,5 59,7 59,6 60,5 CO Linie 1 50 5,2 4,9 4,9 4 6,4 5,2 Linie 2 50 5,2 5,9 7,3 6,2 11,2 5,5 HCL Linie 1 8 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 Linie 2 8 0,3 0,3 0,2 0,2 0,3 0,2 Staub Linie 1 5 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Linie 2 5 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 C gesamt Linie 1 10 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 Linie 2 10 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 0,1 Quecksilber (Hg) Linie 1 0,01 0,0001 0,0001 < 0,0001 0,0001 0,0003 0,0001 Linie 2 0,01 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0003 0,0001 Alle Angaben sind in mg/m³ angegeben ( Abgas in Normzustand trocken 11% Sauerstoff ) Aktualisiert am 14.01.2026 Messwerte im 2. Halbjahr 2025 Schadstoff Ofenlinie TGW Juli August September Oktober November Dezember SO2 Linie 1 25 0,1 0,1 0,1 < 0,1 0,2 < 0,1 Linie 2 25 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 1,1 2,1 NOx Linie 1 150 61,1 61,4 64,2 60 61,3 61 Linie 2 150 59,9 59,5 59,5 58,8 61,4 60,3 CO Linie 1 50 6,2 5,1 5,4 6,0 11,8 7 Linie 2 50 6,2 7,9 8,2 5,7 11,4 5,8 HCL Linie 1 8 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 Linie 2 8 0,2 0,2 0,2 0,3 0,5 1,3 Staub Linie 1 5 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Linie 2 5 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,2 C gesamt Linie 1 10 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 0,1 Linie 2 10 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 0,1 Quecksilber (Hg) Linie 1 0,01 <0,0001 < 0,0001 0,0002 0,0001 0,0002 < 0,0001 Linie 2 0,01 0,0001 0,0001 0,0001 < 0,0001 0,0004 < 0,0001 Die mit < gekennzeichneten Werte liegen unter den angewandten Messgrenzen

  • Markt Kellmünz | AWB Weissenhorn

    Add paragraph text. Click “Edit Text” to update the font, size and more. To change and reuse text themes, go to Site Styles. Frühjahr Montag, 16. März 2026 Herbst Mittwoch, 14. Oktober 2026 Markt Kellmünz

  • Markt Buch | AWB Weissenhorn

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  • Markt Buch | AWB Weissenhorn

    Weißenhorn Stadt Add paragraph text. Click “Edit Text” to update the font, size and more. To change and reuse text themes, go to Site Styles. Frühjahr 2026 Do. 19.03.2026 Herbst 2026 Do. 22.10.2026

  • Gemeinde Holzheim | AWB Weissenhorn

    Weißenhorn Stadt Add paragraph text. Click “Edit Text” to update the font, size and more. To change and reuse text themes, go to Site Styles. Frühjahr 2026 Do. 19.03.2026 Herbst 2026 Do. 22.10.2026

  • WSH Roggenburg | AWB Weissenhorn

    Anschrift und Öffnungszeiten - Wertstoffhof Roggenburg / WSH Roggenburg / Auf Google Maps zeigen Wertstoffhof Roggenburg Anschrift: Wertstoffhof Roggenburg Rosenbergweg 89297 Roggenburg Öffnungszeiten : Sommerzeit (ab 15. März): Montag: 16:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 13:00 - 16:00 Uhr Winterzeit (01. Januar bis 14. März): Montag: 16:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 13:00 - 16:00 Uhr Anschrift : Wertstoffhof Roggenburg Rosenbergweg 89297 Roggenburg Öffnungszeiten : Dienstag: 15:00 – 18:00 Uhr Mittwoch & Freitag: 14.00 – 17:00 Uhr Samstag: 09:00 – 14:00 Uhr Annahmestunden pro Woche: 14h Das wird angenommen (Anlieferungen nur in haushaltsüblichen Mengen): Altfett Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Altglas Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Altholz A1 – A3 (Möbelaltholz) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Altmetal Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Altpapier (Mischpapier) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Alttextilien (-Kleider) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Bauschutt (Beton u. Ziegel) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenpflichtig: Gewerbe: Ab dem ersten cbm. Privat: Ab dem XXX cbm Gebührenfrei: Privat: Bis … cbm frei Batterien, Li-Ionen Batterien Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA CD´s, DVD´s usw. Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Elektrokleingeräte (SG5) (mit eingebautem Akku) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Elektrokleingeräte (SG5) (ohne eingebauten Akku) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Elektrogroßgeräte (SG4) (Bsp.: Herd, Nachtspeicheröfen, Photovoltaikmodule) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Elektrogeräte (SG1) (Wärmeüberträger) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Elektrogeräte (SG2) (Bsp.: Bildschirme, Laptops, Monitore) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Grüngut (Gras, Baum- und Strauchschnitt) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenpflichtig: Gewerbe: Ab dem ersten cbm. Privat: Ab dem XXX cbm Gebührenfrei: Privat: Bis … cbm frei Kartonagen Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Kunststoffe (StNVP) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Leuchtmittel (SG3) (Lampen, Leuchtstoffröhren) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA PU-Schaumdosen Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Toner-, Druckerpatronen Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA Verpackungen (LVP) Private Anlieferung: JA Gewerbliche Anlieferung (Kleingewerbe): JA Gebührenfrei: JA

  • KKW Gundremmingen | AWB Weissenhorn

    Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen im Müllheizkraftwerk Weißenhorn. / KKW Gundremmingen / Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen im Müllheizkraftwerk Weißenhorn Vertragliche und rechtliche Grundlage für die Entsorgung von freigegebenen Abfällen: Im Juni 2015 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg zur Abnahme von Abfällen aus dem Landkreis Günzburg getroffen. Diese trat zum 01.01.2016 in Kraft und ist bis zum 30.09.2025 gültig. Davon betroffen sind auch nach §§ 31 ff. Strahlenschutzverordnung freigegebene Abfälle aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen, die der AWB in seinem Müllheizkraftwerk (MHKW) entsorgt. Nach Auskunft der Regierung von Schwaben und des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) sind die freigegebenen Abfälle aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen gemeinsam mit Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll im Müllheizkraftwerk Weißenhorn zu entsorgen, es handelt sich nach der Einstufung um keine gefährlichen Abfälle. Nach geltender Rechtslage sind radioaktive Abfälle aufgrund ihrer Radioaktivität nach den besonderen Vorgaben des Atomrechts zu beseitigen. Bei den nach §§ 31 ff. Strahlenschutzverordnung freigegebenen Abfällen handelt es sich nicht um radioaktive Abfälle, sondern um konventionelle Abfälle, die nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsrechts zu entsorgen sind. Der AWB hat zu keiner Zeit radioaktiven Abfall im Sinne des Atomgesetzes im MHKW Weißenhorn entsorgt. Radioaktive Abfälle sind in Deutschland einem Endlager zuzuführen. In welchem Umfang wurde bisher freigegebener Abfall im Müllheizkraftwerk entsorgt und um welche Abfallarten handelte es sich: Im Müllheizkraftwerk Weißenhorn sind folgende zur Beseitigung freigegebene Abfallarten und –mengen aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen entsorgt worden: Verpackungen aus Papier und Kunststoff, Aufsaug- und Filtermaterial, Wischtücher und Schutzkleidung, Holz, Kunststoff, Kabel, gemischte Bau- und Abbruchabfälle sowie gemischte Siedlungsabfälle. Die erste Anlieferung erfolgte am 26.04.2016 und die bisher letzte Anlieferung erfolgte am 07.11.2018. Noch vor der ersten Anlieferung aus Gundremmingen und dem Beginn der Entsorgung von freigegebenen Abfällen und aktuell am 04.02.2019 wurden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus jeweils Proben der Schlacken und der Filterstäube genommen und dem LfU zur Analyse und Stellungnahme übergeben. Hierbei stellte das LfU fest: (Siehe Tabelle) “...dass keine aus dem Anlagenbetrieb des Kernkraftwerks Gundremmingen stammenden Radionuklide gefunden wurden. Das in den Proben gemessene Radionuklid Cäsium 137 ist auf den Reaktorunfall in Tschernobyl zurückzuführen, das gemessene Jod-131 stammt aus Anwendungen in der Medizin. Die gefundenen Radionuklide liegen auch im Schwankungsbereich der Ergebnisse für Proben, die im Rahmen des IMIS-Messprogrammes (Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität) in Bayern aus anderen bayerischen Müllverbrennungsanlagen untersucht werden.“ Im MHKW Weißenhorn gibt es im Bereich Radioaktivität keinerlei Auffälligkeiten. Die Mitarbeiter und Bevölkerung waren durch die Entsorgung freigegebener Abfälle zu keiner Zeit gefährdet. Grundsätze der Freigabe und Kontrolle durch Behörden: Eine Freigabe von Abfällen aus Kernkraftwerken ist nach den Regelungen des Strahlenschutzrechts nur zulässig, wenn nach der Freigabe sichergestellt ist, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung durch die freizugebenden Abfälle nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert (10 μSv) im Kalenderjahr auftreten kann. Eine Dosis von 10 μSv im Kalenderjahr ist eine aus radiologischer Sicht vernachlässigbare, sehr niedrige Dosis, die im Hinblick auf mögliche Strahlenexpositionen von Menschen außer Acht gelassen werden kann. Zu dieser Einschätzung kommen sowohl der Vorstand der Bundesärztekammer als auch der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Das Verhältnis, in dem das Dosiskriterium von 10 μSv pro Jahr aus der Entsorgung der freigegebenen Abfälle des Kernkraftwerks Gundremmingen zu sonstigen Belastungen steht, lässt sich wie folgt verdeutlichen: Schwankung der natürlichen Strahlenexposition im Jahr in Deutschland 1.000 bis 10.000 μSv; im Durchschnitt 2.100 μSv im Jahr Rauchen 20 Zigaretten pro Tag: im Jahr 9.000 μSv Mehrstündiger Flug in 10 km Höhe: einige 10 μSv Röntgen der Lendenwirbelsäule (2 Ebenen): 800 bis 1.800 μSv Weitere Informationen zum Thema finden sich beim Bundesamt für Strahlenschutz Ablauf des Freigabeverfahrens: Die Freigabe der freigemessenen Abfälle aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen zur Beseitigung im MHKW Weißenhorn erfolgt im Rahmen eines genau geregelten behördlichen Überwachungsverfahrens, unter Einbindung des LfU. Dabei erfolgt die Prüfung der Angaben des Kernkraftwerks Gundremmingen durch eigene Messungen und Beprobungen des LfU. Die Freigabe zur Beseitigung im MHKW wird erst wirksam, wenn die Einhaltung der Freigabewerte und der sonst zu beachtenden Festlegungen behördlich bestätigt wurde. Welche Mengen könnten in den Folgejahren zur Entsorgung anstehen: Nach derzeitigem Kenntnisstand - der Rückbau ist noch in der Planungsphase - geht das Kernkraftwerk Gundremmingen davon aus, dass maximal 4.000 Tonnen brennbarer Abfälle im Zuge des Anlagenrückbaus zur Entsorgung in Weißenhorn anstehen. Diese verteilen sich auf 20 Jahre ab Beginn des Rückbaus. Davon sind rund 2.000 Tonnen normaler Geschäfts- und Gewerbemüll sowie rund 2.000 Tonnen freigegebene brennbare Abfälle. Das würde bedeuten, dass – sollte die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg über das Jahr 2025 hinaus bestehen - das Müllheizkraftwerk Weißenhorn bis zu maximal 100 Tonnen pro Jahr an freigegebenen Abfällen aus dem Kernkraftwerk in den kommenden 20 Jahren angeliefert bekommen könnte. Die Menge von 100 Tonnen pro Jahr ist hierbei als maximale Anliefermenge anzusehen. Bereits bei der Sitzung des Kreisumweltausschusses am 13. Februar 2019 wurde seitens des Kernkraftwerk Gundremmingen mitgeteilt, dass dies eine konservative Schätzung sei, die tatsächlichen Mengen werden voraussichtlich deutlich niedriger ausfallen. Wie geht es weiter: In Abstimmung mit dem LfU und dem Kernkraftwerk Gundremmingen soll eine Anlieferung von maximal 3 Tonnen freigegebener Abfälle beim Müllheizkraftwerk Weißenhorn in den nächsten Wochen erfolgen. Dabei werden die Verbrennung dokumentiert und Proben der Filterstäube und Schlacken dem LfU zur Analyse und Stellungnahme übergeben. Gleichzeitig erfolgen eine Messung der Abluft des Müllheizkraftwerks sowie Messungen im Stadtgebiet Weißenhorn. Über die Ergebnisse wird dem Umwelt- und Werkausschuss berichtet sowie die Öffentlichkeit informiert. Das Öko-Institut e.V. mit Sitz in Freiburg wird mit einem Gutachten zur Entsorgung freigegebener Abfälle des Kernkraftwerks Gundremmingen im Müllheizkraftwerk Weißenhorn beauftragt. Im Zuge dieses Gutachtens wird auch eine Handlungsanleitung für das Entsorgungsverfahren und die begleitende Dokumentation der Anlieferung und Entsorgung freigegebener Abfälle erstellt. Das Öko-Institut ist eine der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungseinrichtungen für eine nachhaltige Zukunft. Des Weiteren errichtet der Landkreis Neu-Ulm in enger Abstimmung mit der BI gegen Müllverbrennung und der Stadt Weißenhorn eine Messstation im Stadtgebiet Weißenhorn. Die Messergebnisse werden ebenfalls veröffentlicht. Mit dem Landkreis Günzburg werden Verhandlungen aufgenommen, um möglicherweise die Mengen an freigegebenen Abfällen aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen auch zukünftig auf das aktuelle Niveau der Anlieferungsmengen zu begrenzen. Sollten Sie weitere Fragen zur Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen im Müllheizkraftwerk Weißenhorn haben, so steht Ihnen Thomas Moritz zu den Bürozeiten des AWB unter Tel. 07309-878-1300 oder info@awb-neu-ulm.de zur Verfügung. Weißenhorn, 21.02.2019 Thomas Moritz Werkleiter Jahr Verbrannte Müllmengen (gesamt) Davon freigegebene Müllmenge Anteil der freigegebenen Abfälle in % 2019 108.196 t 10,07 t 0,009 % 2020 111.703 t 14,65 t 0,013 % 2021 109.790 t 12,06 t 0,011 % 2022 102.843 t 7,57 t 0,007 % 2023 104.037 t 24,98 t 0,024 %

  • Restmüll | AWB Weissenhorn

    Alle wichtigen Informationen zur Entsorgung Ihrer Restabfälle. / Restmüll / Restmüll Ab 01.01.2026 gibt es neue Restmülltonnen: Jeder Grundstückseigentümer erhält neue Restmülltonnen. Damit die neuen Tonnen rechtzeitig bestellt und verteilt werden können, erhalten alle Grundstückseigentümer im Rahmen der Bedarfsabfrage ein Bestellformular mit Informationen über die angebotenen Abfallbehälter. Pressemitteilung zur Behälterverteilung und Behältereinzug Keine Bedarfsabfrage zur Bestellung der neuen Abfallbehälter erhalten? Wenn Sie noch keine Bedarfsabfrage vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) erhalten haben, Ihre Bedarfsabfrage nicht mehr finden oder Sie haben bisher keinen Abfallbehälter bestellt, dann melden Sie sich einfach beim Kundenservice des AWB: kundenservice@awb-neu-ulm.de oder telefonisch unter 07309 878 1700 . Hier geht's zur Online-Bestellung: Anmeldung Bürgerportal Gebühren Restmülltonne ab 01.01.2026: Für Grundstücke mit privaten Haushalten Die Restmüllgebühr setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr, der Leerungsgebühr und einer optionalen einmaligen Zusatzgebühr. Jahresgebühr (abhängig von der auf dem Grundstück gemeldeten Personenanzahl): 1 Person 34,20 € 2 Personen 47,04 € 3 Personen 59,76 € 4 Personen 72,60 € 5 Personen 85,32 € 6 Personen 98,04 € 7 Personen 110,76 € 8 Personen 115,08 € jede weitere Person 14,40 € Leerungsgebühr (Restmülltonne pro Entleerung): 60 Liter 5,24 €* 80 Liter 6,49 €* 120 Liter 9,00 €* 240 Liter 16,51 €* 1.100 Liter 75,31 €* *8 Pflichtleerungen pro Jahr Optionale, einmalige Zusatzgebühr: Behälterschloss 63,53 € (Diese Zusatzgebühr fällt in den Folgejahren nicht mehr an) Für Grundstücke mit Gewerbe Die Restmüllgebühr setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr, der Leerungsgebühr und einer optionalen einmaligen Zusatzgebühr. Für Mitglieder einer Behältergemeinschaft fällt eine jährliche Mitnutzungsgebühr an. Jahresgebühr (abhängig vom Volumen der Restmülltonne): 60 Liter 43,68 € 80 Liter 51,36 € 120 Liter 66,72 € 240 Liter 113,16 € 1.100 Liter 458,40 € (14-tägige Bereitstellung) 1.100 Liter 879,36 € (wöchentliche Bereitstellung) Mitnutzungsgebühr bei Behältergemeinschaften pro Jahr 36,96 € Leerungsgebühr (Restmülltonne pro Entleerung): 60 Liter 5,24 €* 80 Liter 6,49 €* 120 Liter 9,00 €* 240 Liter 16,51 €* 1.100 Liter 75,31 €* *8 Pflichtleerungen pro Jahr, bei wöchentlicher Bereitstellung 16 Pflichtleerungen pro Jahr. Optionale einmalige Zusatzgebühr: Behälterschloss 63,53 € (Diese Zusatzgebühr fällt in den Folgejahren nicht mehr an) Hier geht's zum Gebührenrechner Erklärvideo: Wie setzen sich die Restmüllgebühren zusammen? Hinweis: Im Gebührenrechner sind noch keine aktuellen Zahlen hinterlegt. Diese folgen im laufe der nächsten Tage. * Bei mehr als 8 Personen fallen für jede weitere Person Euro 14,40 pro Jahr an. Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert. Für die Biotonne fallen keine weiteren Leerungsgebühren an. Zum Restmüll gehören Abfälle, die NICHT in der Biotonne, in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack, in einem der Wertstoffcontainer oder im Rahmen einer Straßensammlung entsorgt werden können. Wertlos ist der Restmüll deshalb aber nicht. Im Müllheizkraftwerk Weißenhorn wird der Restmüll aus dem Landkreis Neu-Ulm thermisch verwertet und zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung (Versorgung des Fernwärmenetzes) genutzt. Das gehört in die Restmülltonne • Abgetragene Altkleider, Schuhe • Altmedikamente • Eingetrocknete Farben, Lacke • Feinstrumpfhosen, Plüschtiere • Lumpen, Putzlappen • Glühbirnen • Kleintierstreu • Hundekot (verpackt) • Glasscherben, kaputtes Geschirr (Kleinmengen) • Asche und Grillkohle (erkaltet und verpackt) • Tapetenreste (alt und neu) • Zigarettenkippen • Tampons, Binden, Kosmetiktücher, Taschentücher, Kondome • Mullbinden, Pflaster, Wattestäbchen • Windeln Das darf nicht hinein • Altglas • Biomüll • Dosen • Elektroschrott • Kartonagen • Papier • Problemabfälle • Verpackungen • Wertstoffe

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